BGH schafft Klarheit: „Cum-Ex“-Aktiengeschäfte sind strafbar
Jahrelang führten Broker den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Milliarden an Steuern erstatten, die nie gezahlt wurden. Die Aufarbeitung des Skandals wird die Justiz noch weiter beschäftigen. Aber die wichtigste Frage ist jetzt beantwortet.
28.07.2021, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Ein Hinweisschild, auf dem der Bundesadler und der Schriftzug „Bundesgerichtshof“ abgebildet ist, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (DPA)

Mit undurchsichtigen sogenannten Cum-Ex-Geschäften haben Aktienhändler, Investoren und Banken den deutschen Fiskus jahrelang um Milliarden geprellt - und sich dabei strafbar gemacht. Das ist mit dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Cum-Ex-Verfahren seit Mittwoch höchstrichterlich klargestellt. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung sei hier erfüllt, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter. Damit kann die juristische Aufarbeitung eines der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte ungehindert weitergehen. (Az. 1 StR 519/20)

BGH verneint Bestehen einer Gesetzeslücke
Die Cum-Ex-Beteiligten hatten sich mit einem ausgeklügelten Verwirrspiel von den Finanzbehörden Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die nie gezahlt wurde. Dafür wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch in großen Paketen rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben, bis keiner mehr einen Überblick hatte. Die Gewinne wurden aufgeteilt.
Nach Überzeugung der BGH-Richter wurde hier nicht nur ein Steuerschlupfloch geschickt genutzt. Aus dem Gesetz habe sich immer eindeutig ergeben, dass nur eine tatsächlich gezahlte Steuer gegenüber den Finanzbehörden geltend gemacht werden könne, sagte der Senatsvorsitzende Rolf Raum. „Eine Lücke gab's hier nicht.“ Bei Cum-Ex sei es nur um eines gegangen: den „blanken Griff in die Kasse, in die alle Steuerzahler normalerweise einzahlen“.
Privatbank muss 176 Millionen Euro zurückzahlen
Die obersten Strafrichterinnen und -richter verwarfen sämtliche Revisionen gegen ein Urteil des Bonner Landgerichts aus dem März 2020. Damit sind zwei Ex-Börsenhändler aus London rechtskräftig zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt - wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu. Nur einer der Schuldsprüche wurde noch abgeändert, das hat aber keine Auswirkungen auf die Strafe.
Der BGH bestätigte auch, dass einer der Männer Profite von 14 Millionen Euro und die in den Skandal verwickelte Privatbank M. M. Warburg mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen müssen.
Das Hamburger Bankhaus hatte immer gesagt, die Angeklagten hätten auf eigene Rechnung gehandelt. Außerdem seien die Ansprüche aus einem Teil der Geschäfte zwischen 2007 und 2009 steuerrechtlich verjährt.
Auch in diesem Punkt schafft der BGH nun Klarheit: Die Einziehung der Gewinne sei hier nicht wegen Verjährung ausgeschlossen. Dafür habe der Gesetzgeber jedenfalls im Dezember 2020 mit einem neuen, klarstellenden Passus im Strafgesetzbuch gesorgt.
Die Warburg Bank wies darauf hin, dass das Urteil „ohne wirtschaftliche Auswirkungen“ bleibe, man habe alle Steuerforderungen bereits 2020 beglichen. Bis jetzt habe die Zahlung allerdings unter Vorbehalt gestanden: Die Revision der Bank hatte darauf abgezielt, die Bonner Einziehungsentscheidung in Karlsruhe zu kippen.
Leerverkaufsgeschäfte organisiert
Nach dem nun rechtskräftigen Urteil aus Bonn hatte der britische Hauptangeklagte für das Bankhaus eine Vielzahl sogenannter Leerverkaufsgeschäfte geplant und organisiert. Obwohl allen Beteiligten klar gewesen sei, dass durch die Cum-Ex-Konstruktion nirgendwo Steuern gezahlt wurden, habe sich die Bank selbst Steuerbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Der zweite verurteilte frühere Börsenhändler hatte demnach nur unterstützende Aufgaben und war nicht an den Profiten beteiligt.
Beide Männer hatten den Ermittlern ausführlich die raffinierten Geschäftspraktiken erläutert und damit neue Verfahren angestoßen. Auch deshalb fielen ihre Strafen vergleichsweise milde aus. Sie hatten für die inzwischen liquidierte Finanzberatung Ballance gearbeitet, die im Cum-Ex-Skandal eine zentrale Rolle spielte.
BGH-Sprecherin Dietlind Weinland sagte, der nun abgeschlossene Fall sei „im Grunde nur die Spitze des Eisbergs“ gewesen. „Es gibt eine Vielzahl von Verfahren, die noch in den Instanzen anhängig sind.“ Das Karlsruher Urteil habe hierfür jedoch große Klarheit geschaffen.
Festnahme von Architekt der „Cum-Ex“-Deals
Anfang Juni hatte das Bonner Landgericht in einem anderen Verfahren einen ehemaligen Warburg-Mitarbeiter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Vor dem Landgericht Wiesbaden wird seit März gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Hypovereinsbank verhandelt. Eigentlich sollte dort auch dem Anwalt und Steuerberater Hanno Berger der Prozess gemacht werden, der als Architekt der „Cum-Ex“-Deals gilt. Er war jedoch nicht erschienen und erst vor drei Wochen in der Schweiz festgenommen worden. In Frankfurt läuft ein Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter der inzwischen insolventen Maple Bank.
Der Cum-Ex-Skandal beschäftigt auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Hier geht es um den Vorwurf einer Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank. Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz mit den Mitinhabern der Bank, Christian Olearius und Max Warburg, in den Jahren 2016 und 2017.

Olearius und Warburg äußerten sich in einer persönlichen Erklärung enttäuscht über das BGH-Urteil. Verstöße der Vorinstanz gegen die Grundlagen eines rechtsstaatlichen Verfahrens würden „nicht kompensiert, sondern perpetuiert“, heißt es von ihrer Seite. „Wir werden deshalb zu prüfen haben, ob wir unser Recht nunmehr auf der verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Ebene zu suchen haben.“

DPA