Der Moschee-Attentäter von Christchurch verzichtet bei der bevorstehenden Urteilsverkündung auf Anwälte. Wie am Montag bekannt wurde, wolle der Mann von seinem Recht Gebrauch machen und sich selbst vertreten, gab Richter Cameron Mander bekannt. Das Urteil soll am 24. August verkündet werden.
Der angeklagte Rechtsextremist hatte sich im März in einer Videoschalte überraschend schuldig bekannt. Dem Australier werden 51 Morde, 40 versuchte Morde sowie Terrorismus zur Last gelegt. Ihm droht lebenslange Haft. Ein Anwalt werde für den Fall bereitstehen, falls sich der Angeklagte später doch noch dafür entscheide, sich rechtlich vertreten zu lassen, hieß es.
Das Attentat vom 15. März 2019 war das schwerste Gewaltverbrechen in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaates. Der Täter hatte damals in zwei Moscheen in Christchurch auf muslimische Gläubige geschossen. Die Attacke übertrug er per Helmkamera live im Internet. Vor dem Blutbad hatte er eine Kampfschrift mit rassistischen Parolen ins Netz gestellt.
Urteil in Neuseeland: Moschee-Attentäter verzichtet auf Anwälte
13 Juli 2020
Der rechtsextreme Attentäter von Christchurch will sich bei der Verkündung seines Urteils selbst verteidigen. Der Moschee-Angreifer, der für den Tod von 51 Menschen in Neuseeland verantwortlich ist, verzichtet auf Anwälte.
DPA