Kuba schließt sich nach eigenen Angaben der Klage Südafrikas im Zusammenhang mit Israels Vorgehen im Gazastreifen vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) an. Der Inselstaat werde als Drittstaat seine Interpretation der Normen der UN-Völkermordkonvention vorlegen, die Israel durch seine Handlungen im Gazastreifen „eklatant verletzt“ habe, erklärte das kubanische Außenministerium am Freitag.
Das Vorgehen erfolge im Einklang mit dem „entschlossenen und anhaltenden Engagement“ der Regierung in Kuba, die „legitimen internationalen Bemühungen zur Beendigung des Völkermords am palästinensischen Volk zu unterstützen und so viel wie möglich dazu beizutragen“, erklärte das Außenministerium des kommunistisch regierten Lands weiter.
Anfang Juni hatten sich bereits Chile und Spanien der südafrikanischen Klage gegen Israel angeschlossen.
Der IGH in Den Haag prüft derzeit eine im Dezember eingereichte Klage, in der Südafrika Israel „Völkermord“ im Gazastreifen vorwirft. Der IGH wies Israel daraufhin im Januar an, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um bei seinem Vorgehen gegen die Hamas im Gazastreifen Handlungen im Zusammenhang mit einem möglichen „Völkermord“ zu verhindern.
Im Mai ordnete das Gericht zudem einen Stopp der israelischen Angriffe in Rafah im Süden des Gazastreifens an.
Israelischer Vernichtungskrieg in Gaza
Israel hatte nach dem Vergeltungsschlag der palästinensischen Widerstandsorganisation Hamas am 7. Oktober einen Vernichtungskrieg in Gaza gestartet. Erklärtes Ziel ist die Zerschlagung der Hamas, doch es wurden bislang Zehntausende Zivilisten getötet.
Humanitäre Hilfslieferungen werden von Israel behindert. Fast zwei Millionen Menschen wurden gezwungen, in den Süden zu flüchten. Doch auch dort sind sie israelischen Angriffen ausgesetzt. Zudem herrscht eine akute Hunger-Krise, die Hungertote fordert.
Nach palästinensischen Angaben wurden in Gaza seit dem 7. Oktober mehr als 37.400 Menschen getötet und mehr als doppelt so viele verletzt. Die Zahl könnte weit höher sein, da noch viele Tote unter den Trümmern liegen und nicht geborgen werden können. Beim Großteil der Todesopfer handelt es sich laut örtlichen Berichten um Frauen und Kinder.