Volksfeste abgesagt – Existenz der Schausteller gefährdet
Bis zum 31. August bleiben in Deutschland Großveranstaltungen untersagt. Damit finden vorerst auch keine Volksfeste statt. Die rund 5000 hauptberuflichen Schaustellerfamilien und ihre Tausenden Mitarbeiter sehen sich in einer existentiellen Notlage.
Volksfeste sind von der Corona-Krise bedroht. (AFP)

Angesichts der Coronavirus-Krise warnen die deutschen Schausteller am Donnerstag vor einem Massensterben der Volksfeste. „Eine 1200 Jahre alte Kultur in Deutschland steht auf dem Spiel“, sagte der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes DSB, Albert Ritter, der „Augsburger Allgemeinen“.

„Unsere Branche ist mit am härtesten von der Corona-Krise betroffen“, betonte er. „Die Absagen treffen uns wie ein Berufsausübungsverbot.“

Die 5.000 hauptberuflichen Schaustellerfamilien und ihre 55.000 Mitarbeiter stünden mit dem Rücken zur Wand. „Eigentlich ist das Ende schon erreicht“, sagte Ritter. Die Schausteller treffe die Krise auch deshalb besonders dramatisch, weil sie in der Regel auf den Herbst-Volksfesten oder auf dem Weihnachtsmarkt ihre letzten Einnahmen erzielt hätten und dann in die traditionelle Winterpause gegangen seien. „Wir haben jetzt vier Monate ohne Einnahmen, aber mit vielen Kosten.“

Ritter forderte, die Volksfeste unter Auflagen wie Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen wieder zuzulassen. „Wenn wir wieder aufmachen, dann wollen wir das verantwortungsvoll tun“, sagte der Verbandschef. „Eine Kinderkarussellfahrt sollte genauso möglich sein wie ein Baubaumarktbesuch.“ Sein Verband wolle mit Gesundheitsämtern, Hygienefachleuten und Virologen entsprechend Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Scharfe Kritik äußerte Ritter an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Es hat uns empört, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gesagt hat, unsere Veranstaltungen seien verzichtbar für die Gesellschaft“, sagte Ritter. „Wir brauchen Volksfeste, um den Menschen wieder Freude zu bereiten.“

Merkel: „zerbrechlicher Zwischenerfolg“

Bund und Länder haben die Einschränkungen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus nur in kleinen Schritten gelockert.

Nach der Beschlussvorlage des Bundes sollen unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen dürfen. Unter gleichen Auflagen soll das auch für Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten gelten. Unter jenen Dienstleistungsbetrieben, bei denen körperliche Nähe unabdingbar sei, „sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten“, unter bestimmten Auflagen sowie „unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen“. Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen nach den Vorstellungen des Bundes untersagt bleiben. Hotels sollten auch weiterhin „nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung“ stehen. Private Reisen bleiben ebenso untersagt wie Großveranstaltungen. Erst Ende August könnten Großveranstaltungen wieder in Betracht gezogen werden.

Deutschland habe einen „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ im Kampf gegen die Pandemie erreicht, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch im Zuge der Ankündigung erster Lockerungen bei Corona-Maßnahmen.



TRT Deutsch und Agenturen