Zwei AfD-Politiker sind in Sachsen mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am Mittwoch Klagen des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier und des Landtagsabgeordneten Roland Ulbrich ab, mit denen diese die Löschung personenbezogener Daten erreichen wollten.
Maier arbeitete in Sachsen als Richter, bevor er 2017 für die AfD in den Bundestag einzog. Er war Obmann des formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, wollte er in den sächsischen Justizdienst zurückkehren.
Das Landesjustizministerium verweigerte dies und beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Sowohl das Dienstgericht in Leipzig als auch das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärten dies für zulässig.
Gericht weist Maier-Klage gegen Verfassungsschutz ab
Vor dem Verwaltungsgericht Dresden wollte Maier die Löschung von ihn betreffenden Aussagen in den sächsischen Verfassungsschutzberichten der Jahre 2020 und 2021 erreichen, in denen er im Kapitel zum Rechtsextremismus als Obmann des AfD-„Flügel“ und als Gastredner neben Thüringens AfD-Rechtsaußen Björn Höcke auf einer Pegida-Veranstaltung genannt wird.
Der Leipziger Rechtsanwalt Ulbrich verlangte ebenfalls die Löschung aller über ihn beim Landesverfassungsschutz gesammelten personenbezogenen Erkenntnisse. Er begründete dies damit, dass seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die Sammlung personenbezogener Informationen in seine Abgeordnetenstellung eingreife und sein Recht zur unbehinderten Ausübung des freien Mandates verletze.
Ulbricht trat im Januar aus der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag aus. Er kam damit einem Ausschluss aus der Fraktion zuvor. Gegen Ulbrich, der derzeit als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament sitzt, läuft außerdem ein Parteiausschlussverfahren. Er fiel in der Vergangenheit durch rechtsextreme Äußerungen auf.