Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen hat die AfD eine Niederlage erlitten.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von knapp 270. 000 Euro ab. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden.
Meuthen hatte sich vor Gericht auf seine damalige Unerfahrenheit berufen. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei damals sehr „hemdsärmelig“ abgelaufen, „da gab es keine professionelle Organisation“, sagte Meuthen. Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen: „Ich habe vieles nicht mitgekriegt.“
Wie inzwischen bekannt ist, hatte die Goal AG Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Meuthen im Wert von 89.800 Euro organisiert.
Die Bundestagsverwaltung wertete das als illegale Parteispende und verhängte eine Strafzahlung in dreifacher Höhe: 269.400 Euro. Dagegen wollte sich die AfD vor Gericht zur Wehr setzen. Ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen der Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter.
Die AfD hat wegen der Spenden-Problematik Rücklagen in Höhe von rund einer Million Euro gebildet. Die Finanzlage der AfD gilt aktuell als angespannt, aber nicht existenzgefährdend. Ob die AfD in Berufung geht, hat die Parteispitze noch nicht entschieden.
AfD muss für Wahlkampfhilfe Strafe zahlen
12 Jan. 2020
AfD-BundessprecherJörg Meuthen hat vor Gericht verloren. Die Parteispende in Höhe von knapp 90.000 Euro für den Wahlkampf 2016 konnte er nicht kleinreden. Jetzt muss er das Dreifache an Strafe zahlen.
DPA