Das Landgericht Freiburg hat einen 38-Jährigen wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs sowie der Herstellung kinderpornografischen Materials zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Frau, die wegen Beihilfe angeklagt war, wurde am Dienstag freigesprochen.
Dem Mann wurde vorgeworfen, ein 13-jähriges und ein 14-jähriges Mädchen vor laufender Kamera missbraucht und vergewaltigt zu haben. Außerdem soll er eine 23-Jährige mehrere Tage lang bei sich aufgenommen haben, die aufgrund einer geistigen Behinderung auf dem Stand eines Grundschulkindes war. Um ihr Vertrauen zu erschleichen, behauptete das Paar demnach, für staatliche Ermittlungsbehörden zu arbeiten, und missbrauchten die Frau ebenfalls.
Das Verfahren wurde durch eine Verständigung von Anklage, Verteidigung und Gericht abgekürzt. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Vergewaltigung vor laufender Kamera: Drei Jahre Haft
16 Juni 2021
Einem Mann wurde vorgeworfen, ein 13-jähriges und ein 14-jähriges Mädchen vor laufender Kamera vergewaltigt zu haben. Zudem soll er gemeinsam mit seiner Frau eine geistig Behinderte missbraucht haben. Nun fiel das Urteil: drei Jahre Gefängnis.
AFP
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