Die Türkei - ebenso wie andere Staaten - darf nicht selbst als Schulträger in Erscheinung treten. Diese Rolle müssten private Vereine übernehmen. Die Verhandlungen, an denen neben der Bundesregierung auch die für Schulen zuständigen Bundesländer beteiligt sind, laufen seit Sommer 2019. Ausgelöst wurden sie nach Informationen aus Medienberichten durch die vorübergehende Schließung der deutschen Schule in Izmir durch türkische Behörden ein Jahr zuvor. Das türkische Erziehungsministerium hatte erklärt, dass der Schule die rechtliche Grundlage fehle. Die geplante Vereinbarung mit der Türkei zielt nun dem Auswärtigem Amt zufolge darauf ab, „die Rechtsgrundlage für die deutschen Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir abzusichern“.
Offen sei noch, wann die Gespräche abgeschlossen sein werden. Ein Entwurf liege den Bundesländern derzeit zur Prüfung vor. Die türkischen Schulen in Deutschland sollen als sogenannte Ersatzschulen betrieben werden. Diese Privatschulen würden zwar selbst Lehrmethoden wählen und Personal einstellen dürfen, aber müssen Lerninhalte vermitteln, die denen in öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Sie benötigen eine staatliche Genehmigung und unterstehen den jeweiligen Landesgesetzen.
Nach Worten von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) müssten sich die Schulen an die Bildungsgesetze der Länder halten und von der Schulaufsicht kontrolliert werden, sagte Maas in einem Interview. „Wenn die Schulaufsicht Zugriff hat, dann kann man darüber konstruktiv mit der Türkei sprechen.“ Er sicherte zu: Es würde „nie ein Raum werden, in dem Dinge unterrichtet werden können, die nicht mit unseren Werten übereinstimmen.“ Der eigentliche Grund sei:
Es gibt deutsche Schulen in der Türkei, und die Türkei erhebt den Anspruch, ähnlich in Deutschland behandelt zu werden.