Die Bundesanwaltschaft hat zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts festnehmen lassen, eine terroristische Vereinigung gründen zu wollen. Die beiden Männer hätten seit Jahresbeginn geplant, eine 100 bis 150 Mann starke Söldnertruppe unter ihrem Kommando zu bilden, teilte die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mit. Mit dieser Gruppe hätten sie dann in den Bürgerkrieg im Jemen eingreifen wollen.
Erfolgloses Werben bei der saudiarabischen Regierung „Primäre Triebfeder zu diesem Vorhaben war bei den beiden Beschuldigten die Aussicht auf einen angestrebten monatlichen Söldnerlohn von rund 40.000 Euro für jedes Mitglied der Einheit“, hieß es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Die Männer hofften demnach darauf, dass „Dritte, vorzugsweise Saudi-Arabien“, für die Finanzierung sorgen würden. Einer von ihnen habe „hartnäckig“ versucht, mit der saudiarabischen Regierung Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.
Söldnertruppe sollte als „privates Militärunternehmen“ betrieben werden
Die beschuldigten Männer hätten vorgehabt, mit ihrer paramilitärischen Truppe das Bürgerkriegsgebiet zu „befrieden“ und Friedensverhandlungen zwischen den Huthi-Rebellen und der jemenitischen Regierung zu erzwingen, führte die Karlsruher Ermittlungsbehörde weiter aus. Den beiden sei bewusst gewesen, dass dabei auch „Tötungshandlungen“ ausgeführt werden müssten. „Zudem rechneten sie damit, dass im Zusammenhang mit Kampfhandlungen auch Zivilisten getötet und verletzt werden würden.“
Über den Einsatz im Jemen hinaus sollen die Männer geplant haben, ihre Söldnertruppe weiter „als sogenanntes privates Militärunternehmen zu betreiben“. Die Kampfgruppe sollte demnach auch für Einsätze in anderen Konflikten zur Verfügung zu stehen.
Einer der beiden Beschuldigten war laut Bundesanwaltschaft für die Anwerbung und Rekrutierung der Söldner zuständig. Er habe dazu bereits mit mindestens sieben Menschen Kontakt aufgenommen. Die Söldnertruppe sollte den Ermittlern zufolge vor allem aus ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr oder früheren Polizisten bestehen.