Die tödlichen Schüsse auf zwei junge Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle in der Pfalz haben bundesweit für Entsetzen gesorgt - nun soll der mutmaßliche Schütze vor Gericht gestellt werden. Wegen Mordes erhebt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen einen 38 Jahre alten Mann. Er soll Ende Januar bei Kusel eine 24 Jahre alte Polizistin und ihren 29-jährigen Kollegen mit mehreren Gewehrschüssen getötet haben - um Jagdwilderei zu verdecken. Anhand der Ermittlungsergebnisse zeichnet die Anklagebehörde das Bild einer brutalen Tat. Über einen Prozess muss nun ein Gericht entscheiden. Er könnte dem Vernehmen nach Ende Juni beginnen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zusammen mit einem 33-Jährigen in der Tatnacht zur Jagdwilderei in der Westpfalz unterwegs war. Die beiden Polizisten machte das größere Fahrzeug am Rand einer Kreisstraße stutzig und sie stiegen zu Zwecken der Kontrolle aus ihrem Wagen. Ein Schuss aus der Schrotflinte „aus kurzer Entfernung auf den Kopf“ Überraschend, so die Justiz, habe der Angeklagte dann einen Schuss aus der Schrotflinte „aus kurzer Entfernung auf den Kopf“ der Polizistin abgegeben. Die Frau stürzte schwer verletzt und bewusstlos auf die Straße. Danach soll der 38-Jährige zunächst mit der Schrotflinte, dann mit einem Jagdgewehr auf den Polizisten geschossen haben. Der 29-Jährige schoss zurück, ohne den Angreifer zu treffen. Er konnte noch einen Notruf mit den Worten „Die schießen“ absetzen. Schließlich habe der Angeklagte den Polizisten mit mehreren Schüssen schwer verletzt und am Ende tödlich am Kopf getroffen. Als der 38-jährige Deutsche gemerkt habe, dass die junge Polizistin noch lebt, habe er mit der Schrotflinte einen weiteren Schuss auf den Kopf der jungen Frau abgegeben, hieß es. Die beiden Männer flüchteten, konnten aber am nächsten Tag im nahen Saarland festgenommen werden. Dem 38-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem zwei Morde vor, dem 33-Jährigen unter anderem versuchte Strafvereitelung - er habe beim Verwischen der Spuren geholfen. Psychiatrische Gutachten ergaben keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. 38-Jähriger geriet früh in den Fokus der Ermittlungen In den Fokus der Ermittlungen geriet schon früh die Vergangenheit des 38-Jährigen. Er war der Polizei bereits unter anderem wegen Jagdwilderei aufgefallen. Auch die Staatsanwaltschaft stellte am Dienstag fest: Zum Zeitpunkt der Tat erzielte der 38-Jährige seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch Jagdwilderei und dem Verkauf der Beute. Doch seit April 2020 durfte er Waffen weder besitzen noch kaufen oder leihen, hatten die Behörden mitgeteilt. Auch einen Jagdschein habe der Tatverdächtige nur bis Ende März 2020 besessen. Den Ermittlungen zufolge könnte die Ehefrau dem Angeklagten geholfen haben, auf die Waffen zuzugreifen. Sie habe die Schrotflinte Mitte 2021 gekauft sowie das Jagdgewehr kurz zuvor in einem Waffengeschäft im Saarland erworben und die Waffen legal besessen. „Die näheren Umstände, wie der 38-Jährige in den Besitz der Tatwaffen kam, sind Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die Ehefrau wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz“, hieß es. Die mutmaßlichen Tatwaffen waren im Saarland sichergestellt worden.
Tat löste Welle der Solidarität aus
Die Tat hatte eine Welle der Solidarität ausgelöst. Hunderte Beileidsschreiben gingen bei der Polizei in Rheinland-Pfalz ein und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) besuchte Kollegen der beiden Opfer in Kaiserslautern. Der „schlimme Mord“ bedrücke alle, sagte er danach.
Doch es gab auch hämische Kommentare und sogar Zustimmung zu der Tat im Internet. Mittlerweile ermittelt die Justiz. „Wir erleben im Netz gerade widerwärtige Dinge, dass diese Tat von manchen bejubelt wird“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). „Das ist einfach nur menschenverachtend und schlimm.“