Der Polizeieinsatz in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA) im Jahr 2018 ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitag nach der Klage eines Geflüchteten gegen das Land Baden-Württemberg.
Am Morgen des 3. Mai war es nach einer gescheiterten Abschiebung von Alassa M. zu einer Polizeirazzia im LEA gekommen. Die Geflüchteten waren in den frühen Morgenstunden teilweise gewaltsam aus ihren Zimmern gebracht und mit Kabelbindern am Boden fixiert worden. Medienberichten zufolge ging das Innenministerium damals von Einsatzkosten in Höhe von rund 360.000 Euro aus. Im Juni 2018 fand daraufhin die Abschiebung von Alassa M. statt.
Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die „Personenfeststellung, das Betreten und Durchsuchen des Zimmers des Klägers, das Durchsuchen und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmal-Handschließen“ als „rechtswidrig“ eingestuft. Zudem sei der „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers“ nicht angemessen gewesen. Es wurde auch daran erinnert, dass die Maßnahmen bereits um 5:19 Uhr und damit zur Nachtzeit stattfanden. Die Durchführung der Abschiebung war jedoch laut Einschätzung des Gerichts rechtmäßig.
In ihrer Pressemitteilung bezeichnete die Anwaltskanzlei „Meister & Partner“, die Alassa M. vertritt, das Urteil als „eine schallende Ohrfeige für Bundesinnenminister Seehofer, der 2018 an der Spitze der Hetzkampagne gegen die Geflüchteten von Ellwangen stand“. Seehofer hatte damals die Polizeikräfte in Schutz genommen. Das Verhalten der Geflüchteten sei ein „Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung“ gewesen.
Der Kläger betrachtet laut dem Südwestrundfunk (SWR) die Entscheidung des Gerichts als einen Fortschritt. Gegen das Urteil zu seiner Abschiebung will er aber Berufung einlegen.
Der Vorfall hatte im Mai 2018 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Damals war die geplante Abschiebung des Togolesen Alassa M. nach einer Solidaritätsaktion von mehr als hundert Geflüchteten zunächst verhindert worden. Die Polizeikräfte zogen sich zurück, stürmten jedoch drei Tage später mit Hunderten Beamten die LEA.
Polizeieinsatz in Flüchtlingsunterkunft Ellwangen war rechtswidrig
22 Feb. 2021
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage eines Geflüchteten teilweise Recht zugesprochen. Der Polizeieinsatz in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen im Jahr 2018 sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gewesen.
TRT Deutsch und Agenturen
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