Polizei beschränkt Pressefreiheit und prügelt bei „Seebrücke“-Aktionstag
Beim Aktionstag des Bündnisses „Seebrücke“ war die Polizei am vergangenen Sonntag massiv gegen Aktivisten vorgegangen. Laut übereinstimmenden Berichten wurden darüber hinaus Pressemitarbeiter an der Arbeit gehindert und körperlich angegriffen.
Die Polizei beim Einsatz in Frankfurt (DPA)

Die Polizeibrutalität bei der Auflösung der Kundgebung zum Aktionstag des Bündnisses „Seebrücke“ am vergangenen Wochenende sorgt weiter für Empörung. Die Polizei sei auch gegen Journalisten „brachial“ vorgegangen, sagt der Leiter des Fachbereichs Medien in Verdi Hessen, Manfred Moos, in der Jungen Welt (jW) am Samstag. Verschiedene Journalisten berichteten demnach von „Behinderungen der Berichterstattung“ in Frankfurt, die „parallel zur Auflösung der Versammlung“ stattfanden.

Die Polizeigewalt habe sich laut übereinstimmenden Schilderungen von Pressemitarbeitern insbesondere gegen Fotojournalisten gerichtet. Diese seien „abgedrängt sowie körperlich angegriffen worden“. Einer Bildreporterin seien sogar Handschellen angelegt worden, wovon sie Verletzungen davongetragen habe, erklärt Moos.

Polizei schlägt, beleidigt und missachtet Pressefreiheit

„Vielleicht glauben einige, dass die Pressefreiheit nur noch als minderes Gut anzusehen ist. Jedenfalls soll es bei dem Einsatz zu Beleidigungen in Fäkalsprache gegenüber Journalisten gekommen sein. Vorgezeigte Presseausweise wurden ignoriert. Das Abstandsgebot von zwei Metern sei seitens der Presseleute beachtet, von Polizisten aber ignoriert worden, meinte ein Kollege.“ Die besonderen Rechte der Presse seien durch die Beamten missachtet worden, kritisiert der Verdi-Leiter.

In Frankfurt war die Polizei auch massiv gegen Demonstranten vorgegangen. Diese hielten sich an die geltenden Abstandsregeln. Eine Spaziergängerin berichtete gegenüber der jW am Mittwoch, „dass ein Mann, der eine Frau im Rollstuhl schob, zu Boden geworfen worden sei“. Eine weitere Augenzeugin bestätigte demnach die Szene. Der Mann sei auf den Boden gedrückt worden und habe danach nach Luft ringen müssen.

Vorgehen der Polizei „klar rechtswidrig“

Der Linken-Landtagsabgeordnete Ulrich Wilken stellte in dem Bericht von Mittwoch klar, dass „nach Artikel 8 Grundgesetz“ die Versammlungsfreiheit nicht vollständig eingeschränkt werden dürfe, so wie es am vergangenen Sonntag geschehen sei. Er bezeichnete das Vorgehen der Polizeibeamten als „völlig unverhältnismäßig und damit klar rechtswidrig“. Die Demonstranten hätten Körperkontakt gemieden, die Polizisten aber hätten weder Sicherheitsabstand beachtet noch Mundschutz getragen.

Beim deutschlandweiten Aktionstag des Bündnisses „Seebrücke“ war es am vergangenen Sonntag in mehreren Städten zu Demonstrationen gekommen. Das Bündnis fordert die Auflösung der überfüllten Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln und die Umverteilung der Geflüchteten auf EU-Länder.

TRT Deutsch