Wegen Personalmangel ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht in der Lage, Mitarbeiter im Inlandsgeheimdienst zu überprüfen. Die Sicherheitsabteilung des BfV überprüft pro Jahr Tausende Angestellte – neuerdings auch die Mitarbeiter der Bundespolizei. Dies geschieht in regelmäßigem Abstand. Doch seit längerem könne das in der gesetzlich vorgegebenen Frist nicht gewährleistet werden, wie der „Focus“ am Freitag berichtete. Bei der erweiterten Sicherheitsprüfung von Mitarbeitern, deren Einstellung zehn Jahre zurückliegt, gibt es demnach Verzögerungen – bis zu vier Jahren.
Dabei sind alle Mitarbeiter des BfV in der höchsten Stufe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes SÜG III. Das bedeutet: Der Lebensstil der rund 4000 Beamten und Angestellten muss durchleuchtet werden. Dazu gehören Vorstrafen, Verwandte in China oder Russland. Auch muss überprüft werden, ob der Mitarbeiter hohe Schulden hat, die eventuell für Erpressungen missbraucht werden könnten. All diese Faktoren gelten als Hindernisse für eine Tätigkeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz.
Personalmangel beim Verfassungsschutz gefährdet innere Sicherheit
4 Sep. 2020
Mit regelmäßigen Überprüfungen von Mitarbeitern sorgt der Bundesverfassungsschutz für die innere Sicherheit. Dieser Aufgabe kann das Amt seit geraumer Zeit nicht nachkommen – wegen Personalmangel.
TRT Deutsch
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