Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen bis zu 5000 Euro erlassen. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25.000 Euro fällig.
Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, werden danach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Verbotenes Picknicken kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Teuer werden auch Hygieneverstöße oder Verstöße gegen das Besuchsverbot in Einrichtungen wie etwa Altenheimen.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte zu den aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog: „Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren.“ Laschet betonte: „Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen.“
Man habe in Nordrhein-Westfalen erfolgreich das Null-Toleranz-Prinzip eingeführt bei der Bekämpfung von Verbrechen wie der Clan-Kriminalität. „Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus“, sagte Laschet.
NRW: Hohe Bußgelder für Verstöße gegen Corona-Vorschriften
24 März 2020
NRW erlässt ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Regeln. Die Rede ist unter anderem von 200 Euro Strafe bei unerlaubten Besuchen in Kliniken und Altersheimen.
DPA
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