Nach Kündigung wegen Kopftuch: Fachangestellte bekommt Abfindung
Einer medizinischen Fachangestellten wurde aufgrund ihres Kopftuchs gekündigt. Gegen die Kündigung klagte sie – und bekommt nun eine Abfindung. Ihr Rechtsanwalt Fatih Zingal teilte TRT Deutsch mit, dass der Rechtsweg in diesen Fällen wichtig sei.
Rechtsanwalt Fatih Zingal und die Klägerin (Quelle: Twitter-Account von Fatih Zingal) (Fatih Zingal Twitter)

Eine medizinische Fachangestellte einer Zahnarztpraxis erhält von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Abfindung, nachdem ihr zuvor aufgrund ihres Kopftuchs gekündigt worden war. Das teilte ihr Rechtsanwalt Fatih Zingal am Freitag auf seinem Twitter-Account mit. „Ich kann nur jeden, der in einer ähnlichen Situation steckt, dazu ermutigen, auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen“, sagt er nach dem Prozess am Arbeitsgericht Gießen gegenüber TRT Deutsch.
Die Muslimin habe mehrere Jahre als Fachangestellte gearbeitet, bevor sie ihre Elternzeit antrat. Während dieser Zeit entschloss sie sich laut Zingal dazu, aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch zu tragen. „Allerdings wurde ihr klipp und klar kommuniziert, dass eine Beschäftigung mit Kopftuch verboten sei“, erklärte ihr Rechtsanwalt. Der Frau sei vorgeschlagen worden, als Ersatz für das Kopftuch eine medizinische Haube zu tragen. Die Fachangestellte lehnte dies laut Zingal ab – und ihr wurde gekündigt.

Gemeinsam mit Fatih Zingal habe die Frau anschließend Klage erhoben und „argumentiert, dass diese Kündigung rechtsunwirksam ist“, sagte der Rechtsanwalt. Es liege ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Anschließend sei es ein Streitthema gewesen, ob das Kopftuch aus Hygienegründen verboten werden könne. Aus Sicht Zingals sei jedoch nicht ersichtlich, warum es diesbezüglich einen Unterschied zwischen einem Kopftuch und einer OP-Haube geben soll.
Die Gegenpartei musste laut dem Rechtsanwalt beweisen, dass die Kündigung nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit der Fachangestellten erfolgt ist. Noch bevor es zu einem Urteil kam, hätten sich die Parteien jedoch auf einen Vergleich geeinigt: Gegen Zahlung einer Abfindung sei vereinbart worden, dass das Beschäftigungsverhältnis der Fachangestellten bis zu einem bestimmten Datum abläuft.
Die Kündigung wäre laut Zingal jedoch durch das Gericht als unwirksam eingestuft worden, „sofern es ein Urteil gegeben hätte“.

TRT Deutsch