Nach Flutkatastrophe: Landrat von Ahrweiler legt Amt nieder
Nach der Flutkatastrophe hat der Landrat von Ahrweiler sein Amt niedergelegt. Als Begründung gab der CDU-Politiker gesundheitliche Gründe an. Die CDU-Fraktion unterstützt die Entscheidung. Der Kreis benötige einen „unbelasteten Neuanfang“.
Archivbild. 29.07.2021, Rheinland-Pfalz, Ahrweiler: Landrat Jürgen Pföhler (CDU). Der Landrat des von der Hochwasserkatastrophe schwer getroffenen Kreises Ahrweiler wird nach Angaben der CDU-Fraktion im Kreistag krankheitsbedingt sein Amt absehbar nicht mehr ausüben. (DPA)

Der Landrat von Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), legt sein Amt nach der Flutkatastrophe vom Juli nieder. Das teilte der CDU-Kreisverband Ahrweiler am Montagabend mit. Zur Begründung hieß es, Pföhler könne sein Amt krankheitsbedingt absehbar nicht mehr ausüben – allerdings hatte es nach der Katastrophe auch massive Kritik an seinem Vorgehen gegeben.

Der Kreis Ahrweiler benötige derzeit einen „unbelasteten Neuanfang“ in seiner Führung, erklärte die CDU-Fraktion. Dies setze Vertrauen der Bevölkerung in die politisch Verantwortlichen voraus. Der Schritt Pföhlers, sein Amt nicht mehr wahrzunehmen, sei „daher notwendig und unausweichlich“. Das Vertrauen der Menschen im Kreis sei nicht mehr gegeben. Die „nun aber zwingend erforderliche entschlossene und zupackende Führung des Amtes“ sei in dieser Ausnahmesituation nicht mehr möglich.

Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten in den vergangenen Tagen einen Rücktritt Pföhlers gefordert. Vor rund anderthalb Wochen leitete die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen Pföhler wegen des Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen ein. Darüber hinaus ermittelt die Behörde nach eigenen Angaben gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs.

CDU-Fraktion hält Entscheidung für richtig

Die Einleitung von Ermittlungen, wer und in welchem Ausmaß die Verantwortung für die Einsatzleitung am Abend der Katastrophe hatte und ob es ein schuldhaftes Verhalten gab, sei folgerichtig, erklärte die CDU-Fraktion. „Aus unserem Verständnis kann man ein Amt jedoch nicht ausüben, wenn strafrechtliche Ermittlungen laufen“, hieß es weiter.

Extreme Starkregenfälle hatten vor rund vier Wochen verheerende Überschwemmungen an Flüssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 133 Menschen ums Leben. Acht aufgefundene Tote waren nach Angaben der Landeseinsatzleitung schon vor der Flut gestorben. Vier weitere Menschen werden noch immer vermisst. Die Einsatzleitung zählte insgesamt 766 Verletzte. In Nordrhein-Westfalen gab es 47 Tote.

AFP