Mangelnde Maßnahmen gegen Stickstoffdioxid: EuGH verurteilt Deutschland
Laut dem Europäischen Gerichtshof hat Deutschland jahrelang seine Bürger ungenügend vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid geschützt und damit EU-Recht gebrochen. Die Umwelthilfe spricht von einer „schallenden Ohrfeige“.
28.05.2021, Baden-Württemberg, Ludwigsburg: Autos fahren an der Messstation „Schlossstrasse“ vorbei. (DPA)

Deutschland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jahrelang zu wenig getan, um die Bürger in vielen Städten vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu schützen. Damit habe die Bundesrepublik EU-Recht gebrochen, stellten die höchsten EU-Richter am Donnerstag fest und erteilten den deutschen Behörden damit eine bittere Lektion. (Rechtssache C-635/18)
Was genau aus dem Urteil folgt, ist aber nicht leicht zu beantworten. Fahrverbote für alte Diesel sind theoretisch zum Beispiel in München eine Option. Aber es ist unklar, ob es soweit kommt.
Das liegt daran, dass das höchstrichterliche Urteil aus Luxemburg sich auf die Jahre 2010 bis 2016 bezieht und erstmal nur die Versäumnisse der Vergangenheit feststellt. In jenen Jahren habe Deutschland in 26 Gebieten „die Grenzwerte für Stickstoffdioxid systematisch und anhaltend überschritten“, urteilte der EuGH. Zudem habe Deutschland gegen die Verpflichtung verstoßen, diese Überschreitungen so kurz wie möglich zu halten.
Allerdings hat sich die Lage inzwischen verändert: Die Luft ist in vielen deutschen Städten besser geworden. 2016 wurden nach Angaben des Bundesumweltministeriums noch in 90 Städten die NO2-Grenzwerte teils deutlich verletzt. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann 6: München, Ludwigsburg, Limburg, Stuttgart, Darmstadt und Hamburg.
Zumindest in diesen Städten müssen sich die Behörden wohl dringend etwas überlegen. Denn die EU-Kommission, die Deutschland verklagt hatte und nun vor dem EuGH gewann, pocht auf schnelle Gegenmaßnahmen. Wie diese aussehen, sei den deutschen Behörden überlassen, solange sie wirkten, sagte eine Kommissionssprecherin. Emissionen älterer Dieselfahrzeuge als größtes Problem
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich.
Alle Ursachen müssten angegangen werden, damit die Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden, erklärte die Kommissionssprecherin und nannte dabei explizit den wunden Punkt: Emissionen älterer Dieselfahrzeuge. Da hakte auch die Deutsche Umwelthilfe ein, die selbst seit Jahren in Deutschland wegen schmutziger Luft klagt und klagt. Gefordert seien nun die Umwidmung von Straßenflächen in geschützte Radwege und die Stilllegung beziehungsweise Hardware-Nachrüstung von knapp zehn Millionen „Betrugs-Diesel“ auf Kosten der Hersteller, forderte die DUH.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze suggerierte hingegen, dass das Problem fast gelöst sei. Sie gestand zwar ein, dass sechs Städte mit Grenzwertüberschreitung immer noch sechs zu viel seien. Doch unterstrich sie den „großen Erfolg“ der bereits getroffenen Luftreinhaltemaßnahmen: Mehr saubere Autos durch neue Abgasnormen für Diesel-Pkw, mehr Elektrobusse und Tempo-30-Zonen. Geholfen habe das 1,5 Milliarden-Euro-Förderprogramm „Saubere Luft“ des Bundes. Umwelthilfe: Verurteilung der Bundesregierung „schallende Ohrfeige“
Auch der Verband der Deutschen Automobilindustrie betonte: „Die weitere Marktdurchdringung mit Pkw der modernsten Abgasnormen sowie der Hochlauf der Elektromobilität werden die NOx-Emissionen weiter absenken.“
Alles prima also? Die Umwelthilfe widerspricht: „Die rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung durch das höchste europäische Gericht ist eine schallende Ohrfeige für die Diesellobbyisten auf der Regierungsbank.“ Die EU-Kommission formulierte diplomatischer: Die NO2-Grenzwerte seien in der EU bereits 1999 vereinbart worden - vor 22 Jahren. Seit 2010 seien sie für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Doch noch immer werden sie nicht überall eingehalten, obwohl Brüssel schon vor der Klage, nämlich seit 2015, Druck machte.
„Jährlich sind etwa 400.000 vorzeitige Todesfälle in der EU auf Luftverschmutzung zurückzuführen und bis zu 70.000 in Deutschland“, betonte die Sprecherin. „Die Kommission nimmt die Gesundheit europäischer Bürger sehr ernst.“
Deshalb gebe es nun neue Ziele: Bis 2030 soll die Zahl der vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent verringert werden. Geplant sei, die EU-Standards für saubere Luft stärker an neuen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation auszurichten. Im Klartext: Die Grenzwerte könnten verschärft werden. In dem Fall ginge das Tauziehen zwischen Brüssel und Berlin von vorne los.

DPA