Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Bedenken gegen Pläne einzelner Bundesländer geäußert, im Herbst Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene zuzulassen. „Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. „Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.“
Es mache einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit nur noch Geimpfte und Genesene bedienen wolle, oder ob der Staat so etwas vorgebe. Ein Arbeitgeber dürfe zudem keinen Mitarbeiter entlassen, sollte er sich einer Impfung verweigern. „Aber es ist durchaus vorstellbar, dass der Arbeitgeber diesen ungeimpften Beschäftigten andere Aufgaben zuweisen kann“, fügte sie hinzu.
Ein weiterer Lockdown oder die Wiederauflage der Bundesnotgrenze seien nicht mehr denkbar, sagte die Justizministerin der Zeitung. „Ich kann mir einen neuen Lockdown nicht vorstellen. Er wäre auch kaum zu rechtfertigen, wenn ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist.“
In Deutschland wird derzeit darüber debattiert, ob Veranstaltungen in Innenräumen auch weiterhin Genesenen, Geimpften und Getesteten (3G-Regelung) offenstehen sollen. Bei einer 2G-Regelung würden nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen.
Lambrecht: Staatliche Einschränkungen für Ungeimpfte verfassungswidrig
22 Aug. 2021
Justizministerin Lambrecht hält staatliche Einschränkungen für Ungeimpfte für verfassungswidrig. Jeder Eingriff in Freiheitsrechte müsse gut begründet sein. Mit dem Infektionsschutz seien derart schwerwiegende Beschränkung nicht zu rechtfertigen.
AFP
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