Der TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit einer Verfassungsbeschwerde zur teilweisen Untersagung seiner „Schmähkritik“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hieß es: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.“ Eine weitere Begründung gab es nicht. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Böhmermann hatte 2019 Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der heute 40-Jährige hatte die „Schmähkritik“ vor fast sechs Jahren am 31. März 2016 in seiner TV-Show „Neo Magazin Royale“ im öffentlich-rechtlichen Sender ZDFneo vorgetragen. Böhmermanns Kritik führte zu einem diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei - und einer Debatte darüber, was Satire darf.
Präsident Erdoğan wehrte sich vor Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen Teilerfolg. In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und das Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach Urteilen von Hamburger Gerichten in den vergangenen Jahren wurden weite Teile des Texts verboten. Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten von Präsident Erdoğan keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2019 die Beschwerde Böhmermanns dagegen, dass eine Revision nicht zugelassen worden war, zurückgewiesen. Danach zog Böhmermann vor das deutsche Höchstgericht.
Karlsruhe: Böhmermann scheitert mit Verfassungsbeschwerde
11 Feb. 2022
TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Untersagung seiner „Schmähkritik“ gescheitert. Diese habe, so die Richter, keine Aussicht auf Erfolg und werde aus diesem Grund nicht angenommen.
DPA
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