Der Bundesrechnungshof ist mit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit unzufrieden. Die verschiedenen Zoll- und Steuerbehörden arbeiteten hier „nicht vertrauensvoll zusammen“, erklärte der Bundesrechnungshof am Dienstag. „Vielmehr bestehen sie auf ihre jeweilige Datenhoheit. So werden Daten nicht vorbehaltlos ausgetauscht, sondern teilweise zurückgehalten.“
Durch dieses Vorgehen „erschweren Bundesfinanzministerium, Zoll- und Steuerbehörden den gesetzlich angeordneten Datenaustausch und verhindern eine erfolgreiche Bekämpfung der Schwarzarbeit“, beklagte Rechnungshofpräsident Kay Scheller. „Dabei gehen dem Fiskus durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung jedes Jahr hunderte Millionen Euro verloren.“
Scheller verwies auf einen Bericht seiner Behörde für den Haushaltsausschuss des Bundestags. Darin sei festgestellt worden, dass der Datenaustausch zwischen den Behörden „rechtlich und technisch erhebliche Mängel aufweist“, erklärte der Bundesrechnungshof. „Es fehlt schon die technische Infrastruktur, um die gesetzlich geforderte Zusammenarbeit effektiv umzusetzen.“
Eine gemeinsame Plattform für gegenseitige Information und Datenaustausch existiere nicht. Stattdessen würden Daten zum Teil „persönlich auf Speichermedien übergeben oder ausgedruckt, in Papierform verschickt und beim Empfänger wieder digitalisiert“. Daher sei nicht auszuschließen, dass in vielen Fällen auf den notwendigen Datenaustausch verzichtet werde.
Für das Jahr 2019 hatten die Zollbehörden einen Schaden durch Schwarzarbeit von 750 Millionen Euro festgestellt. „Die tatsächlichen Schäden dürften aber weit darüber hinausgehen“, mahnte der Bundesrechnungshof. „Das Bundesfinanzministerium ist jetzt gefordert, endlich eine gemeinsame Datenbank für den Kampf gegen Schwarzarbeit zu entwickeln und deren Nutzung durchzusetzen“, erklärte Behördenpräsident Scheller.
Kampf gegen Schwarzarbeit – Rechnungshof beklagt schlechte Koordination
13 Okt. 2020
Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ist unzureichend. Laut dem Bundesrechnungshof sind beim Datenaustausch zwischen den Behörden „rechtlich und technisch erhebliche Mängel“ vorhanden.
AFP
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