HRW kritisiert Deutschlands Umgang mit afghanischen Zivilisten
Deutschland hat beim Abzug aus Afghanistan tausende gefährdete Menschen zurückgelassen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat diesen Umstand scharf kritisiert. Die Bundesregierung habe die Rettung der Zivilisten schlicht ignoriert.
Symbolbild. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisiert Deutschlands Umgang mit afghanischen Zivilisten. (DPA)

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hat Deutschland wegen seines Umgangs mit afghanischen Zivilisten im Zuge des desaströsen Abzugs aus dem Land kritisiert. „Deutschland ignorierte weitgehend die Notwendigkeit für Menschenrechtler, Journalisten und Ortskräfte, das Land vor dem Abzug der internationalen Truppen zu verlassen“, teilte HRW in seinem am Donnerstag vorgestellten Jahresbericht mit. Teile der Regierung hätten sich gegenseitig die Verantwortung zugeschoben, die Situation falsch eingeschätzt und damit viele Afghanen gefährdet. Deutschland hatte beim Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan im Sommer Tausende Ortskräfte sowie weitere mutmaßlich durch die Taliban gefährdete Menschen zurückgelassen. Einige wurden erst im Nachhinein und nach der Eroberung des Landes durch die militanten Taliban aus dem Land in Sicherheit gebracht. Jüngsten Zahlen zufolge warten noch immer etwa 20.000 Afghaninnen und Afghanen auf eine Möglichkeit zur Einreise nach Deutschland. Die größte Gruppe unter den Eingereisten machen nach Stand vom Ende letzten Jahren laut Bundesinnenministerium sogenannte Ortskräfte - zum Beispiel Übersetzer - und ihre Angehörigen aus. Ihre Zahl wurde mit mehr als 5000 angegeben. Auch Menschenrechtler, Künstler, Wissenschaftler, Journalisten oder andere Menschen, die die Bundesregierung als besonders gefährdet einstuft, warten noch auf ihre Einreise. Aus dieser Gruppe sind bis Ende Dezember knapp 500 Menschen nach Deutschland gekommen, inklusive Angehöriger waren es fast 1500 Personen. Die neue Bundesregierung will die Evakuierung besonders schutzbedürftiger Menschen aus Afghanistan nach Worten von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) beschleunigen. „Auch das Grundgesetz begründet die Schutzpflichten Deutschlands“ Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die „Schutzpflichten Deutschlands“ gegenüber den gefährdeten früheren Ortskräften gründeten auf den auch im Grundgesetz verankerten Rechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Sie endeten nicht mit dem Abzug aus Afghanistan. „Ortskräften und ihren Familienangehörigen steht das Recht zu, zu ihrem Schutz nach Deutschland einreisen zu können.“ Deutschland müsse auch denjenigen Afghanen Schutz gewähren, die in Lebensgefahr seien, weil sie sich für die Menschenrechte eingesetzt hätten, wie Richtern, Journalisten und Kulturschaffenden. Der Jahresbericht von Human Rights Watch konzentriert sich auf die Gefährdung demokratischer Strukturen durch autoritäre Staaten oder Autokratien. Dabei hob HRW auch hervor, dass in Ländern wie Myanmar viele Menschen nach dem Militärputsch auf die Straße gingen, um Demokratie einzufordern. „Aber gewählte Staats- und Regierungschefs müssen die großen Herausforderungen besser angehen und zeigen, dass eine demokratische Regierung ihre Versprechen hält“, sagte HRW-Chef Kenneth Roth.

DPA