Im Prozess wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat hat das Landgericht Hildesheim einen 22-Jährigen freigesprochen. Allerdings sei er der Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen schuldig, sagte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Hildesheim am Donnerstag zu dem Urteil. Außerdem solle der Mann seine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik fortsetzen und danach in betreutes Wohnen ziehen. Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihm eine Zwangs- und Angststörung bescheinigt. Es seien rechtsradikale Tendenzen erkennbar, sagte die Richterin. (Az.: 14 KLs 43 Js 2/20)
Der 22-Jährige hatte in einem Internet-Chat im Mai 2020 einen Anschlag angekündigt, vor Gericht betonte er dann, er habe nie einen echten Anschlag vorgehabt. Mit der Anschlagsdrohung habe er seinen Chatpartner „verarschen“ wollen. „Für mich war es ein Streich, wenn auch ein extremer“, sagte er. Nach Überzeugung des Gerichts schottete sich der Verurteilte immer mehr ab, verwahrloste, beschäftigte sich mit Online-Spielen und Chats. „Man kann schon von Internet-Sucht sprechen“, sagte die Richterin.
Mehr dazu: