Härtere Strafen für Erstellen von Feindeslisten?
Das Bundesjustizministerium fordert für das Verbreiten von Feindeslisten mit Daten von politischen Gegnern ein härteres strafrechtliches Vorgehen. Unter Umständen könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft verhängt werden.
Symbolbild (DPA)

Das Bundesjustizministerium will das Verbreiten sogenannter Feindeslisten mit Daten vermeintlicher politischer Gegner zu einem eigenen Straftatbestand machen. Mutmaßliche Rechtsextremisten veröffentlichten in der Vergangenheit immer wieder persönliche Daten, berichtete der Nachrichtensender „n-tv“ am Samstag. Eine „gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten“ soll demnach künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, bei nicht öffentlich zugänglichen Daten mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.

Dabei geht es um ein größeres Vorhaben im Rahmen eines Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedeten 89-Punkte-Plans. Dieser soll die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus in der Bundesrepublik stärker unterstützen.

In der Vergangenheit tauchten mehrfach mutmaßlich von Rechtsextremen verfasste Listen mit persönlichen Daten wie Adressen, Fotos oder Informationen über persönliche Umstände von Politikern und anderen in der Öffentlichkeit stehenden Personen auf. So wurde 2017 bei einer Anti-Terror-Razzia in Mecklenburg-Vorpommern eine Liste mit etwa 25.000 Namen gefunden. Manche dieser Listen kursieren im Internet.

Diese Listen sind laut dem Justizministerium teilweise mit „ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden“. Sie würden zu einer „erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Betroffenen führen“.


TRT Deutsch und Agenturen