Der Anschlag von Halle wurde nicht in konspirativen Sitzrunden vorbereitet, sondern aus einem Kinderzimmer heraus über das Internet. Beim Prozess um das rechtsterroristische Attentat blieben bislang viele Fragen offen zu der Szene der Online-Extremisten, die den Angeklagten zum Anschlag inspiriert und zum Waffenbau befähigt haben soll. Diese Fragen soll nun Karolin Schwarz beantworten. Am Mittwoch ist die Journalistin und Autorin („Hasskrieger: Der neue globale Rechtsextremismus“) als Sachverständige im Halle-Prozess geladen. Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Der Mann scheiterte an der Tür, erschoss dann eine 40-Jährige Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss und verletzte weitere Menschen. Der 28-jährige Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. Seit Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess, er findet aus Platzgründen in Magdeburg statt.
Zeugen und Gutachter hatten den Angeklagten an den bisherigen 18 Prozesstagen als einen introvertierten Außenseiter beschrieben. Abgesehen von seiner Familie hatte der ausbildungs- und arbeitslose Junggeselle demnach seit seiner Jugend so gut wie nur online Kontakt zur Außenwelt - und auch dort wohl selten über einen längeren Zeitraum zu denselben Menschen, wie der forensische Psychiater Norbert Leygraf am Dienstag vor Gericht sagte. Seit Jahren wohnte der 28-Jährige ohne dauernde Beschäftigung in seinem Kinderzimmer.
Radikalisierung in Internetforen
Vor allem durch kriegs- und waffenverherrlichende Computerspiele und in speziellen Internetforen wie dem sogenannten Imageboard 4chan soll sich der 28-Jährige radikalisiert haben. Die Befragung der zuständigen BKA-Ermittler im August hatte ergeben, dass die deutschen Behörden weder die Spiele näher untersucht hatten, noch die Reaktionen auf den Anschlag in den einschlägigen Internetforen beobachtet und dokumentiert hatten. Karolin Schwarz, die seit langem in der Szene recherchiert, hatte genau das getan und war von der Nebenklage daher als Sachverständige vorgeschlagen worden. Mehrere Anwältinnen und Anwälte von Überlebenden des Anschlags hatten erklärt, dass der Angeklagte im juristischen Sinne vielleicht ein Einzeltäter sei, aber keinesfalls „in einem luftleeren Raum“ gehandelt habe. Ähnlich sieht das Jakob Guhl, der in London am Institute for Strategic Dialogue Online-Extremismus erforscht. „Er ist eindeutig Teil einer globalen rechtsextremen Community“, sagte Guhl. „Er sieht sich als Teil einer weltweiten weißen Bewegung, nicht primär als Deutscher.“
Tat per Helmkamera gefilmt
Auch sonst würden sich die Online-Kreise, auf die sich der Attentäter bezog, deutlich von herkömmlichen Vorstellungen über rechtsextreme Gruppierungen unterscheiden, sagte Guhl. „Das ist eine ganz kuriose Mischung aus Jugendkultur, Comics, Ironie, Anspielungen auf Videospiele und grenzüberschreitendem Humor, die sich über die Zeit mit rechtsextremem Gedankengut, mit Frauen-, Muslimen- und Judenfeindlichkeit gemischt hat.“
Schon der Christchurch-Attentäter, den der Angeklagte als Vorbild bezeichnet, hatte sich bei seiner Tat auf die rechtsextremen Plattformen bezogen. Wie er hatte auch der Terrorist von Halle seine Tat per Helmkamera gefilmt und die Tat live ins Internet gestreamt und die Tat in einem menschenverachtenden Online-Pamphlet begründet.