Gutachten: Elf Pflichtverletzungen bei Erzbischof Heße
Gutachter können beim Hamburger Erzbischof Heße elf Pflichtverletzungen nachweisen. Der Kölner Kardinal Woelki hatte ein Jahr lang ein Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen zurückgehalten.
Erzbischof Stefan Heße (l) und Kardinal Rainer Maria Woelki (r)  (DPA)

Der Strafrechtler Björn Gercke hat dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln vorgeworfen. Beim Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sehen Gercke und sein Team dagegen keine Pflichtverletzungen. Das sagten Gercke und die Rechtsanwältin Kerstin Stirner am Donnerstag in Köln bei der Vorstellung ihres Gutachtens. Heße war vor seiner Berufung nach Hamburg Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln. In dieser Funktion musste er sich mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester auseinandersetzen. Heße bestreitet bisher die bereits in anderem Zusammenhang gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Nach dem Urteil der Gutachter sind elf Pflichtverletzungen nachweisbar. Gercke stellte am Donnerstag sein 800 Seiten starkes Gutachten vor. Die Auswertung der Akten von 1975 bis 2018 habe unter anderem ergeben, „dass sich Jahrzehnte offenbar niemand getraut hat, solche Fälle zur Anzeige zu bringen“, kritisierte er. Ein erstes Gutachten einer Münchner Kanzlei war vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki unter Verschluss gehalten worden, wofür er rechtliche Bedenken anführte. Dieses Verhalten Woelkis hatte eine Vertrauenskrise im größten deutschen Bistum ausgelöst. Woelki wurde von Gercke nun aber ausdrücklich in Schutz genommen. „Medial wäre es für uns am einfachsten gewesen, Herrn Woelki hier zum Schafott zu führen“, sagte der Strafrechtler. Dafür gebe es aber keine Grundlage. Auch in dem zurückgehaltenen Münchner Gutachten sei Woelki nicht belastet worden.

DPA