Freiheitsstrafe gegen Rechtsextremist Sven Liebich bestätigt
Das Landgericht Halle hat ein früheres Urteil gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich bestätigt. Eine Revision könnte jedoch verhindern, dass er erstmals ins Gefängnis muss.
Der Rechtsextremist Sven Liebich (r) geht vor dem Saal des Landgerichts Halle/Saale durch eine Sicherheitskontrolle. / Photo: DPA (DPA)

Der Rechtsextremist Sven Liebich ist vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Damit bestätigte die Kammer ein Urteil des Amtsgerichts der Saalestadt. Dort war der gebürtige Merseburger im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.

Das Urteil des Landgerichts gegen Liebich ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision einlegen. Dann müsste das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden. Dort würde das Urteil jedoch nur auf Rechtsfehler geprüft werden, Beweismittel würden hingegen nicht noch einmal aufgenommen werden.

Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.

An vorangegangenem Urteils nichts auszusetzen

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft in dem Berufungsverfahren zwei Jahre Haft für Liebich gefordert. Die Verteidigung sprach sich hingegen für einen Freispruch des Angeklagten aus. Noch bevor die Richterin das Urteil gegen Liebich begründete, hatte er den Verhandlungssaal des Landgerichts verlassen.

„An dem Urteil des Amtsgerichts war nichts auszusetzen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die verhängte Freiheitsstrafe setzt sich aus mehreren Einzelstrafen zusammen. Dabei hatte schon das Amtsgericht ein vorangegangenes Urteil gegen Liebich berücksichtigt.

Für das Gericht sei es nicht möglich gewesen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, ergänzte die Richterin in ihrer Begründung. In Liebichs Fall sei zu berücksichtigen, dass er bereits einschlägig wegen Volksverhetzung vorbestraft war. Das damals zur Bewährung ausgesetzte Urteil „hätte der Angeklagte zum Anlass nehmen müssen, weitere Straftaten abzuwenden, wenn er nicht in Haft will“, sagte die Richterin. Oft finde ein Umdenken bei Angeklagten erst statt, wenn eine Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. „Leider ist das so.“

Weitere Gefängnisstrafe möglich

Gegen Liebich läuft derzeit auch am Landgericht in Leipzig ein Berufungsverfahren, bei dem eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum steht. Termine dafür wurden jedoch nach Angaben des Gerichts zunächst aufgehoben. Dies könne auch in Zusammenhang mit dem Verfahren in Halle stehen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Möglich sei, dass die Berufung aufgehoben wird, sollte Liebich in Halle verurteilt werden.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig war Liebich mit drei weiteren Menschen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Die Mitangeklagten - zwei Männer und eine Frau - erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten, teils inklusive anderer Strafen. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

Liebich und auch die übrigen Beschuldigten hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt. Auf einer Corona-Demonstration im November 2020 soll Liebich einen Fotografen attackiert haben. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

DPA