Erhöhung des Kindergeldes: Streit in der Ampel-Koalition
Derzeit wird in der Ampel-Koalition über die Erhöhung des Kindergeldes diskutiert. Während die SPD und die Grünen sich dafür aussprechen, lehnt die FDP den Vorschlag ab.
Erhöhung des Kindergeldes: Streit in der Ampel-Koalition / Photo: DPA (DPA)

Im koalitionsinternen Streit über den Kinderfreibetrag und das Kindergeld bekommen SPD und Grüne Rückendeckung von Sozialverbänden. Sie verweisen darauf, dass von einer Erhöhung des steuerlichen Freibetrages nur Spitzenverdiener profitieren und fordern, auch das Kindergeld anzuheben. Das will auch die SPD. Die FDP hingegen betont, dass Letzteres bereits gestiegen sei und mit der Anhebung des Freibetrags nun nachgezogen wird.

Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Der Freibetrag wurde zum 1. Januar bereits von 6024 Euro auf 6384 angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen. Das Kindergeld war im Jahr 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Das bedeutete für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

„Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“

Die SPD pocht darauf, dass auch das Kindergeld nochmals steigt. Das sehen auch Sozialverbände so. „Die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags führt bei Spitzenverdienenden zu einer Entlastung von 377 Euro im Monat, während Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen leer ausgehen, da das Kindergeld nach Lindner bei 250 verbleiben soll“, rechnete der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) vor. „Daher wäre es nur konsequent, solidarisch und auch gerecht, dass Kindergeld in einem ersten Schritt auf 300 Euro anzugeben und perspektivisch auf 377 zu erhöhen“, forderte Schneider. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, sagte dem RND: „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Darum müssen perspektivisch Kindergeld und Kinderfreibetrag einander angepasst werden.“

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, warnte, eine separate Erhöhung des Kinderfreibetrags führe dazu, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergehe. Echte Gerechtigkeit könne aber nur ein Systemwandel mit einer Kindergrundsicherung bringen. Der Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes, Daniel Grein, betonte ebenfalls, es brauche eine Kindergrundsicherung, die das Nebeneinander von Kinderfreibetrag, Kindergeld und Sozialleistungsbezug auflöse.

SPD will Mittel bei Spitzenverdienern holen

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, schlug vor, Steuerentlastungen für Spitzenverdiener teilweise zurückzunehmen. Dadurch soll gleichzeitig zur Anhebung von Kinderfreibeträgen auch das Kindergeld erhöht werden. „Die starken Schultern können zugunsten der Mitte der Gesellschaft stärker belastet werden“, sagte Schrodi dem RND zur Begründung. Er verwies auf eine Bundesratsinitiative des Landes Hamburg, in der gefordert wird, den 2022 beschlossenen Inflationsausgleich bei höheren Einkommen nachträglich wieder zu kappen.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai nannte die SPD-Position in der Frage „befremdlich“. „Denn auf Anregung von Bundeskanzler Olaf Scholz wurde 2022 entschieden, das Kindergeld 2023 überproportional auf 250 Euro anzuheben und den Kinderfreibetrag im üblichen Verfahren anzupassen. Diese Entscheidung wird nun umgesetzt“, sagte Djir-Sarai der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Er betonte, die Regierung habe mit Kindergelderhöhung, der schnelleren Anpassung der Regelsätze der Grundsicherung für Kinder an die Inflation und dem erhöhten Kinderzuschlag schon erhebliche Entlastungen für Familien mit Kindern auf den Weg gebracht.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am Montag mit Blick auf die Kontroverse erklärt, es werde derzeit geprüft, welche Auswirkungen Lohnentwicklungen, Inflation und anderes auf die Berechnungen hätten. Dann müsse geklärt werden, ob neben dem Freibetrag auch eine Anpassung beim Kindergeld nötig und möglich sei. Er verwies zugleich darauf, dass mit der Kindergrundsicherung, die ab 2025 gelten solle, der Mechanismus Kinderfreibetrag und Kindergeld aneinandergekoppelt werden soll. Die geplante Kindergrundsicherung soll bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln.

DPA