Im Fall der Entschädigung von NS-Opfern hat Deutschland seine Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof teilweise zurückgezogen. Wie das Gericht in Den Haag am Wochenende mitteilte, zog die Bundesrepublik in einem am 5. Mai eingegangen Brief den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.
Dies sei deshalb geschehen, weil zum 1. Mai in Italien ein Gesetz in Kraft getreten sei, das es Gerichten verbiete, deutsches Staatseigentum auf italienischem Boden zu konfiszieren. Einrichtungen wie das Goethe Institut oder die Deutsche Schule in Rom liefen demnach nicht mehr Gefahr, wegen Gerichtsurteilen beschlagnahmt zu werden. Die für Montag und Dienstag geplanten Anhörungen wurden abgesagt.
Berlin wehrt sich gegen individuelle Schadenersatzklagen wegen NS-Verbrechen
Die eigentliche Klage vor dem UN-Gerichtshof in Den Haag bleibt im Kern aber bestehen. Deutschland wehrt sich dagegen, dass Italien seinen Gerichten gestatte, individuelle Schadenersatzklagen von Opfern der Verbrechen der Wehrmacht und der SS während des Zweiten Weltkriegs weiter zuzulassen.
Deutschland pocht darauf, dass Italien das Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen anerkennt. Die Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet und oft furchtbare Kriegsverbrechen begangen. Tausende Zivilisten wurden dabei auf zum Teil grausame Weise umgebracht.
Deutschland zieht Klage gegen Italien teilweise zurück
7 Mai 2022
Im Fall der Entschädigung von NS-Opfern hat Berlin seine Klage gegen Rom vor dem Internationalen Gerichtshof teilweise zurückgezogen. Grund dafür ist ein neues Gesetz, das Italiens Gerichten die Konfiskation von deutschem Staatseigentum verbietet.
DPA
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