„Der Schelm“: Weitere Festnahme wegen Verbreitung rechtsextremer Schriften
Unter dem Dach des Verlags „Der Schelm“ waren Schriften mit rechtsextremistischem Gedankengut verbreitet worden. Nun ist in diesem Zusammenhang ein weiterer Verdächtiger festgenommen worden.
Im Fall „Der Schelm“ wurde ein weiterer Mann festgenommen. Unter dem Dach des Verlags wollten der Beschuldigte und ein weiterer Mann mutmaßlich Bücher mit nationalsozialistischer Ideologie verbreiten und damit Volksverhetzungsdelikte begehen. (DPA)

Im Zusammenhang mit der Verteilung von Büchern mit rechtsextremen Gedankengut und Volksverhetzung hat die Bundesanwaltschaft einen weiteren Mann festnehmen lassen. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs soll an diesem Freitag entscheiden, ob der Beschuldigte in Untersuchungshaft kommt. Ihm und einem am Vortag ebenfalls in Sachsen festgenommenen Mann wirft die Karlsruher Behörde Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung vor. Der mutmaßliche Komplize kam am Donnerstag in U-Haft. Es gibt mehr Verdächtige, auch in Brandenburg. Unter dem Dach des Verlags „Der Schelm“ wollten sie den Angaben nach mutmaßlich Bücher mit nationalsozialistischer und antisemitischer Ideologie verbreiten und damit Volksverhetzungsdelikte begehen. Vor allem sei es um Nachdrucke indizierter Werke gegangen. Um welche genau es sich handelt, teilte die oberste Anklagebehörde nicht mit. Der Hauptverdächtige, der am Mittwoch in Röderaue festgenommen worden war, soll unter anderem über das Internet eingegangene Bestellungen bearbeitet und andere Gruppenmitglieder mit dem Versand der Bücher beauftragt haben. Den zweiten Mann nahmen Beamte des sächsischen Landeskriminalamts am Donnerstag in Leipzig fest. Er sei insbesondere für die Lagerung und den Versand der Schriften verantwortlich gewesen. Für die Vereinigung mietete er der Mitteilung zufolge Lagerräume an und hatte dort mehrere Tausend im Ausland gedruckte Bücher mit strafrechtlich relevanten Inhalten auf Vorrat. Die insgesamt vier Verdächtigen hätten sich spätestens ab August 2018 als Mitglieder der kriminellen Vereinigung betätigt, hieß es. In Sachsen und Brandenburg hatten die Behörden Räume durchsucht.

DPA