Bundesverfassungsgericht: Berliner Mietendeckel verfassungswidrig
Im Kampf gegen unbezahlbaren Wohnraum hatte Berlin einen Mietendeckel eingeführt. Nun ist das Gesetz für verfassungswidrig erklärt worden. Die FDP begrüßt die Entscheidung. Derweil erklärt der Konzern Vonovia, keine Miete zurückfordern zu wollen.
14.04.2021, Berlin: Wohnungen vor dem Berliner Fernsehturm. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. (DPA)

Aus für den Berliner Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren, auf dem Stand von Juni 2019. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.

Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Mietendeckel-Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken.

Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.

FDP erfreut: „Eine gute Nachricht“

Die FDP begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Berliner Mietendeckel für nichtig zu erklären. „Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung“, sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer am Donnerstag nach der Entscheidung.

Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, ergänzte: „Der Berliner Senat hat die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht und das ist gründlich misslungen“. Die Zeche zahlten nicht die Politiker, sondern die Menschen in Form von Mietnachzahlungen und Wohnungsnotstand.

Wohnungskonzern Vonovia möchte kein Geld zurückfordern

Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia will nach der Aufhebung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht keine Mietnachforderungen stellen. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag in Bochum mit. Den Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, sagte Vorstandschef Rolf Buch laut Mitteilung. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt.

Buch bezifferte die Mietausfälle von Vonovia durch den Berliner Mietendeckel auf bis zu zehn Millionen Euro. Vonovia verzichte auf Mietnachforderungen, da eine Vielzahl von Mieterinnen und Mietern nicht dem Rat der Politik gefolgt seien und die gesparte Miete nicht zur Seite gelegt hätten. Der Immobilienkonzern besitzt in Berlin etwa 42.000 Wohnungen. Bei zwei Drittel von ihnen musste die Miete trotz des Gesetzes nicht gekürzt werden, weil die Mieten unter den Grenzen des Mietendeckels lagen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstoße. Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag.

Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein. Das höchste deutsche Gericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig.

DPA