Böller-Verkaufsverbot: Bisher keine einheitliche Linie unter Ländern
Ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterböller zeichnet sich nicht ab. Die Ministerpräsidenten der Länder konnten dazu keine einheitliche Position finden. Zur Diskussion steht auch ein Verbot von Feuerwerken auf bestimmten öffentlichen Plätzen.
01.01.2020, Berlin: Ein Feuerwerk entlädt sich über der Oberbaumbrücke während der Neujahrsfeier. (DPA)

Unter den Ministerpräsidenten der Länder zeichnet sich bisher keine einheitliche Linie zur Frage eines generellen Verkaufsverbots für Silvesterböller ab. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montagabend von Teilnehmern der Länder-Beratungen. Es wurde betont, Entscheidungen solle es erst am Mittwoch bei den Beratungen von Bund und Ländern geben. Diskutiert wurde demnach ein Verbot von Feuerwerken zu Silvester auf bestimmten öffentlichen Plätzen.

Die unionsgeführten Bundesländer hatten sich anders als SPD-Länder gegen ein Verkaufsverbot für Silvesterböller ausgesprochen. Der Verkauf und das Mitführen von Pyrotechnik solle nicht untersagt werden, heißt es in einem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Stattdessen solle es einen Appell geben sowie ein Verbot von Feuerwerk auf belebten Plätzen.

In einem Papier des SPD-geführten Berlins als Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz hieß es, zum Jahreswechsel solle der Verkauf, der Kauf und das Zünden von Feuerwerk verboten werden - besonders um die Einsatz- und Hilfskräfte zu entlasten, die Kapazitäten des Gesundheitssystems freizuhalten und um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.

DPA