Bayern: Personalmangel am Bundesfinanzhof – Querelen mit Justizministerium
Beim Bundesfinanzhof bleiben Führungspositionen über Monate unbesetzt. Die Richterschaft befürchtet politische Hintergründe.
Bayern: Personalmangel am Bundesfinanzhof – Vier Richter fehlen (DPA)

Wegen ungelösten politischen Gezerres leidet Deutschlands höchstes Finanzgericht an Personalmangel. Am Bundesfinanzhof in München fehlen vier der elf Vorsitzenden Richter inklusive Präsident und Vizepräsident, obwohl der Richterwahlausschuss in Berlin Anfang Oktober eine Richterin und drei Richter als Nachfolger der pensionierten Stelleninhaber gewählt hatte. Doch sind alle vier bislang nicht vom Bundespräsidenten ernannt, vorher können sie ihre Stellen nicht antreten. „Für den Bundesfinanzhof liegen hier derzeit keine Ernennungsvorschläge vor“, erklärte ein Sprecher des Bundespräsidialamts in Berlin auf Anfrage. „Die Vorbereitung der entsprechenden Ernennungsurkunden obliegt dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.“ Laut Ministerium werden die Auswahlentscheidungen derzeit vorbereitet. „Da es sich um ein laufendes Auswahlverfahren handelt, bitte ich um Verständnis, dass wir zu Einzelheiten nicht Stellung nehmen können“, sagte eine Sprecherin. Der Bundesfinanzhof ist seit Monaten führungslos. Präsident Rudolf Mellinghoff war im Sommer in den Ruhestand getreten, seine Stellvertreterin Christine Meßbacher-Hönsch im Herbst. Im Hintergrund stehen Befürchtungen der Richterschaft, dass die große Koalition politisch genehme Kandidaten in Führungspositionen hieven will und die fachliche Eignung in den Hintergrund treten soll. Bisher sah das 2016 von Ministerium und Bundesgerichten vereinbarte Anforderungsprofil vor, dass Vorsitzende Richter vor ihrer Ernennung in der Regel mehrere Jahre am jeweiligen Bundesgericht tätig gewesen sein sollen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte das im vergangenen Sommer außer Kraft gesetzt.

Fragen zur fachlichen Eignung der Kandidaten bislang ungelöst

Die Präsidenten der Bundesgerichte wollen jedoch nicht akzeptieren, dass die fachliche Eignung künftig weniger wichtig sein soll. Die Frage ist bislang ungelöst, die Gespräche der Ministerin mit den Präsidenten sollen in diesem Jahr fortgesetzt werden. Doch derzeit liegen die Diskussionen wegen der Corona-Krise auf Eis. „Ein neuer Termin steht aufgrund der aktuellen Pandemielage noch nicht fest“, erklärte die Sprecherin des Justizministeriums. Allzu viel Zeit bleibt Lambrecht nicht mehr, da im Herbst der Bundestag neu gewählt und eine neue Regierung gebildet wird. Für das Präsidium des Bundesfinanzhofs hatte sich die Koalition dem Vernehmen nach auf zwei Kandidaten geeinigt, die beide nie an einem Bundesgericht tätig waren und daher die 2016 vereinbarten Anforderungen nicht erfüllen. Nachfolger Mellinghoffs als BFH-Präsident soll demnach Hans-Josef Thesling werden, ein CDU-naher Beamter im nordrhein-westfälischen Finanzministerium, zuvor Leiter des Finanzgerichts in Düsseldorf.

Personalmangel führt zu teilweise erheblichen Mehrbelastungen

Und für den Posten der Vizepräsidentin ausgewählt ist demnach Anke Morsch, derzeit Präsidentin des saarländischen Finanzgerichts und ehemalige SPD-Staatssekretärin. Eine offizielle Bestätigung gibt es nicht. Beide wurden jedoch bei der Sitzung des Richterwahlausschusses im Oktober als Richter an den BFH gewählt. Am Bundesfinanzhof sind die Vakanzen an der Spitze von vier Senaten naturgemäß zu spüren. „Dies führt selbstverständlich zu teilweise erheblichen Mehrbelastungen“, sagt Matthias Loose, der stellvertretende Vorsitzende des Richtervereins am BFH. „Alle Kolleginnen und Kollegen sind im Interesse der Rechtssuchenden nach Kräften bemüht, die zusätzlichen Mehrbelastungen zu schultern.“ Insgesamt hatte der Richterwahlausschuss im vergangenen Jahr siebzehn neue Bundesrichterinnen und -richter gewählt - zehn für den Bundesgerichtshof, drei für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und vier für den Bundesfinanzhof in München. Probleme gibt es offensichtlich nur am BFH, dessen Präsidium nachbesetzt werden muss. „Bisher ernannt wurden zehn Richterinnen und Richter am BGH und drei Richterinnen und Richter am BVerwG“, teilt das Bundespräsidialamt mit - demnach fehlen nur die vier für den Bundesfinanzhof Auserkorenen. Das Justizministerium stellt es etwas anders dar: Neun seien bereits ernannt, „die Ernennung weiterer vier Bundesrichterinnen und -richter im Eingangsamt ist zum 1. Februar bzw. zum 1. April ins Auge gefasst“, heißt es in der Antwort aus Lambrechts Haus. Klar ist jedenfalls, dass die beiden anderen Bundesgerichte nicht unter vergleichbaren Turbulenzen leiden - dort stand keine Neubesetzung der Präsidien an. „Vakante Vorsitzendenstellen gibt es am Bundesgerichtshof nicht“, sagt eine Sprecherin des BGH. „Die seit der Wahl im Juli frei werdenden Richterstellen sind alle ohne Zeitverzug mit den neu gewählten Richterinnen und Richtern nachbesetzt worden.“

DPA