BA-Chef: Arbeitgeber können Ungeimpfte ablehnen
Sollte die Corona-Impfpflicht ab Mitte März eingeführt werden, hätte das laut BA-Chef Scheele auch Konsequenzen für die Arbeitswelt. Dann hätten Arbeitgeber das Recht, ungeimpfte Bewerber abzulehnen.
BA-Chef: Arbeitgeber können Ungeimpfte ablehnen (Symbolbild) (DPA)

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, auch zu Veränderungen bei der Jobsuche führen. „Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auch die Bundesagentur für Arbeit müssen bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“, sagte Scheele. Nach Angaben des BA-Chefs hat der Impfstatus von Beschäftigten momentan faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, da es gegenwärtig „keine entsprechende Rechtsgrundlage“ gebe. Aktuell seien Arbeitgeber lediglich verpflichtet, „unter Einhaltung von 3G zu beschäftigen oder zu rekrutieren“. Nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht hätten Arbeitgeber dann das aber Recht, den 2G-Status am Arbeitsplatz zu prüfen. Von der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht etwa für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen erwartet sich Scheele keine spürbaren Folgen für den Arbeitsmarkt. Er gehe davon aus, „dass diese Neuregelung bei der Stellenvermittlung am Arbeitsmarkt eine eher untergeordnete Rolle spielen wird“. Wenn Beschäftigte allein wegen der Impfpflicht aus dem Job ausscheiden müssten, stünden sie dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung, sagte Scheele. „Sie können in andere Bereiche vermittelt werden, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht greift“. Gegenwärtig gebe es zudem noch keine deutlichen Anzeichen dafür, „dass mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März viele Beschäftigte ihre Stelle aufgeben“.

Abkehr vom Begriff Hartz IV

Mit Blick auf die Pläne der Ampel-Koalition zur Reform der Grundsicherung hat sich Scheele dafür ausgesprochen, den Begriff Hartz IV zu überwinden. „Wenn wir eine neue Bezeichnung fänden, wäre das gut“, sagte er den Zeitungen. Wenn „der Begriff Hartz IV aus der Welt wäre, wäre sowohl den Arbeitslosen wie den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in den Jobcentern geholfen“, argumentierte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit. „Ein Teil des Problems sind nämlich die Zuschreibungen beim Thema Hartz IV, die so nicht zutreffen.“

Hartz IV ist der umgangssprachliche Begriff für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die offiziell Arbeitslosengeld II heißt. Die Ampel-Koalition will Hartz IV durch ein „Bürgergeld“ ersetzen. Scheele äußerte sich positiv zu den Plänen. Seiner Ansicht nach geht es nicht in erster Linie um einen Imagewandel, „wenngleich er wünschenswert wäre“, sagte er. „Aber es gibt auch Verbesserungen in der Sache. Daher ist es kein Etikettenschwindel.“

Scheele verwies etwa auf die geplanten „Teilhabevereinbarungen“ mit den Beziehern des künftigen Bürgergelds. „Darin wird ein gemeinsamer Plan entwickelt, mit welchen Schritten es gelingen kann, die Grundsicherung wieder zu verlassen. Das Bürgergeld schafft damit mehr Augenhöhe“, führte er aus. „Die derzeitige Eingliederungsvereinbarung sieht dagegen eine Rechtsfolgenbelehrung vor und droht mit Sanktionen bei Nichterfüllung von Pflichten.“

Bis die von SPD, Grünen und FDP geplante Reform steht, dürfte es aber noch dauern. „Das ist eine große Reform“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich gesagt. ^Deshalb werden wir dieses Gesetz sehr sorgfältig vorbereiten.“

Agenturen