Die Verwaltungsgerichte haben einem Medienbericht zufolge in den ersten neun Monaten des Jahres 5644 ablehnende Asylentscheidungen für afghanische Flüchtlinge aufgehoben. Afghanische Asylbewerber hatten wegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 9.557 Mal die Gerichte angerufen, in 59,1 Prozent der Fälle mit Erfolg, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Donnerstag berichteten. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die den Zeitungen vorliegt.
Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke sagte den Zeitungen, „wenn 59 Prozent der BAMF-Bescheide sich nach einer gerichtlichen Überprüfung als falsch erweisen, ist das ein inakzeptables Ergebnis“. Hier müsse gründlich umgesteuert werden. Das BAMF solle fehlerhafte Bescheide von sich aus überprüfen und korrigieren, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten, forderte sie.
In weiteren 3778 Fällen hatten sich dem Bericht zufolge die Beschwerden der afghanischen Flüchtlinge erledigt oder betrafen das so genannte Dublinverfahren. In solchen Fällen wird nicht in der Sache über einen Asylantrag entschieden, sondern nur über die Frage, in welchem EU-Staat er geltend gemacht werden kann.
In Afghanistan hat die Gewalt zuletzt erheblich zugenommen, obwohl die radikalislamischen Taliban und die afghanische Regierung gerade Friedensverhandlungen führen. Bei zwei Angriffen auf Bildungszentren sowie einem Raketenangriff in Kabul wurden in den vergangenen Wochen mehr als 50 Menschen getötet.
Asylablehnungen für Afghanen: Gerichte heben tausende BAMF-Bescheide auf
3 Dez. 2020
Afghanische Asylbewerber klagten gegen ablehnende Asylentscheidungen des BAMF – in rund 59 Prozent der Fälle mit Erfolg. Die Verwaltungsgerichte haben in den ersten neun Monaten des Jahres 5644 Asylablehnungen wieder aufgehoben.
AFP
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