Arbeiterwohlfahrt: AfD-Mitgliedschaft passt nicht zu unseren Werten
Der Präsident der Diakonie möchte keine überzeugten AfD-Anhänger in seinen Reihen dulden. Auch ein anderer Wohlfahrtsverband grenzt sich von der Partei ab. Doch die Umsetzung von Konsequenzen erweist sich als schwierig.
Der Hauptsitz der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) in der Henschelstraße im Osten der Stadt. / Photo: DPA (DPA)

Die Arbeitsverträge überzeugter AfD-Anhänger lassen sich aus Sicht des Wohlfahrtsverbands Awo nicht einfach kündigen. „Natürlich kann jemand, der bei der AfD Mitglied ist, bei uns nicht arbeiten wollen, weil unsere Werte so diametral gegenüberstehen“, sagte Awo-Bundeschefin Kathrin Sonnenholzner am Samstag am Rande einer Tagung in Erfurt. Was das aber arbeitsrechtlich bedeute, müsse man juristisch genauer betrachten. Es gebe keine Präzedenzfälle dazu. „Mit Sicherheit ist es theoretisch auch so, dass die sich inhaltlich bei uns nicht wiederfinden können.“

Die Awo ist kein kirchlicher Träger und versteht sich als parteipolitisch neutral. In der Satzung des Verbandes, der etwa 240.000 Menschen beschäftigt, ist unter anderem die Förderung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung festgeschrieben. „Es ist Satzungszweck, dass wir darauf hinweisen, wo die Feinde des demokratischen Staatswesens sitzen. Die sitzen ganz klar bei der AfD“, betonte Sonnenholzner.

Vor wenigen Tagen hatte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch gesagt: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“ Es solle aber keine Gesinnungstests geben, sondern anlassbezogene Gespräche bei auffälligen Äußerungen oder Handlungen im Arbeitsumfeld. Bei einem bleibenden Konflikt würden arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft. Das gelte nicht nur für überzeugte AfD-Anhängerinnen und -Anhänger, sondern „für alle, die sich außerhalb unseres Grundgesetzes stellen und Menschen herabwürdigen“, ergänzte Schuch. Als Arbeitgeber sind viele von den Kirchen getragene Institutionen sogenannte Tendenzbetriebe und haben besondere Rechte. Sie können ihren Arbeitnehmern bestimmte Vorgaben machen, um die „Glaubwürdigkeit der Kirche“ oder deren Sittenlehre zu wahren.

Keine Abfragen nach Parteimitgliedschaften

Auch die Awo darf als Arbeitgeber keine Abfragen machen, wer AfD-Mitglied ist. Sonnenholzner sagte aber mit Blick auf mögliche Kündigungen: „Wenn man es auf der Straße mitkriegt und dann mitkriegt, dass das Verhalten am Arbeitsplatz nicht ist, was im Arbeitsvertrag steht - dann ist es einfach.“ Es sei wichtig, zwischen Mitgliedern und Gelegenheitswählern zu unterscheiden. Hier brauche es auch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Awo noch mehr Aufklärung.

DPA