Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen Kenan A. erhoben, der Mitglied der verbotenen Terrororganisation PKK sein soll. Dem 45-Jährigen wird vorgeworfen, von September 2018 bis Juni 2020 für die PKK als sogenannter hauptamtlicher Kader tätig gewesen sein, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Der Mann habe die Aufgaben eines „Regionsverantwortlichen“ wahrgenommen - zuerst für die Gebiete Hamburg, Bremen und Kiel, später für Köln, Bonn, Düsseldorf, Duisburg und Essen. „Dies umfasste insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung“, hieß es weiter.
A. lebte seit 2013 im griechischen Teil Zyperns und war dort seit 15. März aufgrund eines „Europäischen Haftbefehls” inhaftiert. Den Angaben zufolge wurde er Anfang Juni am Flughafen Frankfurt festgenommen. Sein Berufungsverfahren gegen die Auslieferung nach Deutschland hatte das Gericht abgelehnt. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für zahlreiche Attentate und Anschläge in Türkiye verantwortlich ist.
Die Terrororganisation PKK verübt seit mehr als 40 Jahren Anschläge in Türkiye. Sie wird dort für den Tod von mehr als 40.000 Menschen verantwortlich gemacht. Die PKK wird neben der EU auch in den USA als Terrororganisation eingestuft.