Rechtsextremismus: Vier Schuldsprüche im Fall „Europäische Aktion“
Vier Rechtsradikale wollten einen politischen Umsturz in Österreich – nun fiel ein Gerichtsurteil wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Die Personen, die sich die NSDAP zum Vorbild nahmen, erhielten Haftstrafen von drei bis fünf Jahren.
Symbolbild: Flagge Österreichs.  (Reuters)

Das Landesgericht in Wien hat vier Rechtsextremisten wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt. Während mehrjährige Haftstrafen anstehen, wurden sämtliche Angeklagten vom Vorwurf des Hochverrats am Montag freigesprochen.

Zwei Personen wurden zu einer Haftstrafe von jeweils fünf Jahren verurteilt, wovon vier auf Bewährung sind. Ein 50-jähriger Heizungstechniker erhielt eine Strafe von vier Jahren bedingt und ein 29-Jähriger drei Jahre. Da laut Gericht Milderungsgründe vorlagen, fiel der Strafrahmen deutlich unter die üblichen zehn bis 20 Jahre Haft. Die Urteile sind bislang nicht rechtskräftig.
Das rechtsextreme Netzwerk „Europäische Aktion“ soll länderübergreifend aktiv gewesen sein. Die Ziele der Gruppe sind laut Staatsanwaltschaft dem NSDAP-Parteiprogramm nachempfunden. Die Rechtsradikalen sollen einen politischen Umsturz „auf ein außerparlamentarisches System“ geplant haben. Mehr zum Thema:Neonazi-Prozess in Wien: Mitglieder der „Europäischen Aktion“ vor Gericht

TRT Deutsch