Die Zahl der Asylanträge in Österreich haben sich im ersten Quartal des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Laut einer am Samstag veröffentlichten vorläufigen Statistik des Innenministeriums wurden in den ersten drei Monaten 11.118 Asylanträge gestellt. Geflüchtete aus der Ukraine wurden aufgrund der für sie geltenden Sonderregelung nicht in der Statistik erfasst. Demnach führen Afghanen die Liste an (3145), danach folgen Syrer (2978) und Tunesier (730).
Kritik an Innenminister Kerner
Unterdessen rief eine Aussage des Innenministers Gerhard Kerner Irritationen bei Flüchtlingsorganisationen hervor. Der ÖVP-Politiker pochte in einer Aussendung auf eine „weiterhin konsequente Linie“ bezüglich der Asylpolitik zugunsten ukrainischer Geflüchteter.
Kritik kommt von der Asylkoordination Österreich. „Das Ausspielen von Ukrainern und anderen ist kontraproduktiv und zeigt, dass Karner eher wenig Einblick in die Materie hat“, so Sprecher Lukas Gahleitner-Gertz gegenüber „Der Standard“. „Es bekommt kein einziger Ukrainer mehr Schutz wenn ein anderer Antrag abgewiesen wird.“ Für die Betroffenen müsse Schutz unabhängig von ihrer Nationalität gewährt werden.
Österreich: Zahl der Asylanträge steigt rasant
2 Mai 2022
In Österreich sind im ersten Quartal 2022 doppelt so viele Asylanträge registriert worden wie im Jahr zuvor. Eine Aussage von Innenminister Karner zur Asylpolitik des Landes sorgt unterdessen für Skepsis und Irritationen.
TRT Deutsch
Ähnliche Nachrichten
Österreich: Antimuslimischer Rassismus in Teilen der Politik fest verankert
In Österreich werden Muslime von Spitzenpolitikern systematisch ausgegrenzt. Das geht aus einem Rassismus-Bericht von SOS Mitmensch hervor. Antimuslimischer Rassismus sei in der Politik fest verankert, kritisiert der NGO-Sprecher Alexander Pollak.
Medienberichte: London will Migranten trotz EGMR-Urteil ausweisen
Die britische Regierung will Migranten nach Ruanda und in andere Staaten abschieben, obwohl der EGMR dies verbietet. Mit einem Gesetz sollen unerwünschte Einreisende bis zu einem Monat interniert und anschließend abgeschoben werden – ohne Asylrecht.