Halloumi-Urteil: Keine Ähnlichkeit mit Käse-Konkurrenz aus Bulgarien
Halloumi-Hersteller haben zum zweiten Mal eine Niederlage vor dem EU-Gericht kassiert. Es besteht nach Einschätzung der EU-Richter keine Ähnlichkeit  zwischen dem zyprischen Grillkäse und einem ähnlichen Produkt aus Bulgarien.
Halloumi-Urteil: Keine Ähnlichkeit zwischen Halloumi und Käse-Konkurrenz (DPA)

Schlappe für Halloumi-Hersteller vor Gericht: Zwischen dem zyprischen Grillkäse und einem ähnlichen Produkt aus Bulgarien besteht nach Einschätzung des EU-Gerichts keine Verwechslungsgefahr. Die Ähnlichkeit sei dafür zu gering, entschieden die Richter in Luxemburg am Mittwoch. Damit wies das Gericht bereits zum zweiten Mal eine Klage der zyprischen Halloumi-Hersteller ab (Rechtssache T-328/17 RENV). Das erste Urteil hatte der höher gestellte Europäische Gerichtshof im März 2020 jedoch aufgehoben. Die höchsten EU-Richter forderten eine eingehendere Prüfung, ob sich die Produkte trotz unterschiedlicher Namen nicht doch ähneln. Konkret geht es um den bulgarischen Grillkäse „Bbqloumi“. Die Halloumihersteller aus Zypern sehen ihre Marke durch den Rivalen seit Jahren verletzt. Die „Stiftung zum Schutz des traditionellen zyprischen Käses namens Halloumi“ hatte sich deshalb zunächst beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) über das bulgarische Produkt beschwert. Weil das Amt den Widerspruch zurückwies, klagte die Halloumi-Stiftung vor dem EU-Gericht. Dieses gab dem EUIPO Recht, woraufhin der Verband Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte.

Keine Verwechslungsgefahr mit der Käse-Konkurrenz

Der EuGH erklärte schließlich, die Richter der ersten Instanz hätten eingehender prüfen und verschiedene Aspekte - auch über den nicht so ähnlich klingenden Namen hinaus - bewerten müssen. Die Oberrichter verwiesen den Fall zurück an das EU-Gericht. Dies stellt nun klar: Auch nach der neuerlichen Prüfung sieht es keine Verwechslungsgefahr mit der Käse-Konkurrenz. Doch der Käse-Streit ist damit nicht zwangsläufig gegessen. Die Halloumi-Hersteller können das Urteil erneut vor dem EuGH anfechten. Im August drohten EU-Abgeordnete aus Zypern, das neue europäisch-kanadische Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zu blockieren, da sie Halloumi-Käse darin nicht ausreichend geschützt sahen. Der Käse wird traditionell aus Schaf- und Ziegenmilch hergestellt und schmeckt sehr würzig. Die feste Konsistenz des Käses bleibt auch beim Braten und Grillen erhalten. Halloumi gilt als eines der Nationalgerichte Zyperns, wird aber auch in Griechenland, der Türkei und dem Libanon gern gegessen. Ein Urteil zum Geschmack der beiden Käsemarken gaben die Richter in dem Rechtsstreit bisher übrigens nicht ab.

DPA