Ein Schweizer Staatsbürger hat wegen sogenanntem Racial Profiling bei einer Polizeikontrolle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt und Recht bekommen. Die Richter in Straßburg stellten drei Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest, unter anderem wegen Diskriminierung. Die Schweiz muss dem Mann knapp 24.000 Euro allein für Kosten und Auslagen zahlen. Der Kläger hatte keine Entschädigung beantragt.
Mohamed Wa Baile war Justizangaben vom Dienstag zufolge 2015 auf dem Weg zur Arbeit im Bahnhof Zürich von der Polizei zur Identitätskontrolle aufgefordert. Als er sich weigerte, seine Papiere zu zeigen, durchsuchten ihn die Beamten. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er sich geweigert hatte, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken verurteilt.
Der Schweizer klagte sich durch alle Instanzen, weil er die Identitätskontrolle für rechtswidrig hielt. Er sah darin eine Diskriminierung aufgrund seiner Hautfarbe. Die Straßburger Richter bestätigten das. Sie sehen in der Personenkontrolle sowie dem darauf folgenden Verfahren vor Schweizer Gerichten Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde. Mit Racial Profiling wird nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen.