Wegen einer Strafanzeige liegt die von der Stadt Düsseldorf beschlossene Rückgabe eines wertvollen Gemäldes von Franz Marc an die Erben des einstigen jüdischen Besitzers vorerst auf Eis. Wenige Tage nach dem Beschluss des Stadtrates zur Restitution des kubistischen Bildes „Die Füchse“ (1913) sei bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen zumindest versuchter Untreue gestellt worden, sagte eine Sprecherin der Stadt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Anzeige richte sich gegen die verantwortlichen Mitglieder der Stadtverwaltung, die die Rückgabe der „Füchse“ empfohlen hatten, sowie gegen die Mitglieder des Stadtrates, die dem Beschluss dann Ende April zustimmten.
Fachkreise sahen die Empfehlung mit Skepsis
Nach einem jahrelangen Raubkunst-Streit hatte der Düsseldorfer Stadtrat einstimmig beschlossen, das Gemälde an die Erben des von den Nationalsozialisten verfolgten Kurt Grawi (1887-1944) zurückzugeben. Das Kommunalparlament war damit einer in Fachkreisen umstrittenen Empfehlung der Beratenden Kommission für Raubkunstfälle gefolgt. Die Stadtverwaltung werde die Rückgabe des Bildes vorbereiten und das weitere Vorgehen mit der Erbengemeinschaft abstimmen, hatte es damals geheißen.
Nun ist die Rückgabe vorerst gestoppt. Die Staatsanwaltschaft habe die entsprechenden Unterlagen von der Verwaltung eingefordert, sagte die Sprecherin. „Vor diesem Hintergrund konnte die Landeshauptstadt Düsseldorf die Rückgabe des Werkes noch nicht vollziehen.“ Mit Schreiben vom 9. Juni sei der Anwalt der Erben darüber informiert und darauf hingewiesen worden, dass das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen erst abgewartet werden müsste.
Erbengemeinschaft wittert politisches Manöver
Der Anwalt der Erbengemeinschaft, Markus Stötzel, sprach mit Blick auf die Anzeige von einem „politischen Manöver bestimmter Gruppierungen, die gegen Restitution sind und denen späte Wiedergutmachung ein Dorn im Auge ist“. Seine Mandantin sei inzwischen 91 Jahre alt. Zwei Monate seien seit dem Ratsbeschluss vergangen. „Sie würde die Rückgabe gern noch erleben“, sagte Stötzel der dpa.
Die Entscheidung zur Rückgabe des Bildes hatte der Stadt Düsseldorf viel Lob jüdischer Verbände und der Nachkommen Grawis eingebracht. Nach den auch von Deutschland unterschriebenen Washingtoner Prinzipien sollen für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter „gerechte und faire“ Lösungen gefunden werden. Mit der Entscheidung des Düsseldorfer Stadtrats werde dieser „allgemein akzeptierte politische Konsens“ zur Rückgabe von verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut umgesetzt, sagte Stötzel. Er halte die Anzeige für „substanzlos“.
Das auf mindestens 14 Millionen Euro geschätzte kubistische Gemälde kam 1962 als Schenkung nach Düsseldorf und gehört zu den Spitzenwerken des Museums Kunstpalast. Über die Rückgabe des Werks hatte es eine kontroverse Debatte gegeben, da das Bild erst nach der Emigration Grawis im Ausland verkauft worden war. Nach Auffassung der Beratenden Kommission müssen „Die Füchse“ restituiert werden, auch wenn der Verkauf außerhalb des NS-Machtbereiches abgeschlossen worden sei. Denn die Veräußerung 1940 in New York sei die unmittelbare Folge der Inhaftierung im Konzentrationslager und der anschließenden Flucht Grawis gewesen.
Ähnliche Strafanzeige in Berlin verlief im Sande
Die Strafanzeige im Fall der „Füchse“ erinnert an den Streit um die Rückgabe des berühmten Gemäldes „Berliner Straßenszene“ (1913) von Ernst Ludwig Kirchner an die Erben des jüdischen Kunstsammlers Alfred Hess im Jahr 2006. Damals wurde ebenfalls eine Strafanzeige gegen Verantwortliche der Berliner Senatsverwaltung wegen des Verdachts der Untreue gestellt, nachdem die Rückgabe des Gemäldes beschlossen worden war. Der Restitutionsprozess konnte aber dadurch nicht mehr gestoppt werden. Letztlich wurde das Kirchner-Bild in New York für einen Rekordpreis versteigert.