Kommunalwahlen in Türkiye: Daten, Fristen, Kandidaten
Türkiye bereitet sich auf die Kommunalwahlen am Sonntag vor. Etwa 61 Millionen Menschen sind wahlberechtigt – darunter eine Million Erstwähler. Was müssen die Wähler beachten? Welche Regelungen gelten in den 81 Provinzen?
Bei den anstehenden Wahlen werden die Bürgermeister von 81 Provinzen, 973 Bezirken und 390 Gemeinden sowie 50 336 Gemeindevorsteher bestimmt. / Foto: AA (AA)

Rund 61 Millionen Wahlberechtigte in Türkiye sind dazu aufgerufen, bei den Kommunalwahlen am Sonntag ihre Stimme abgeben. Der Oberste Wahlrat (YSK) hat die Namen von 36 politischen Parteien bekannt gegeben, die bei den Wahlen Kandidaten aufstellen dürfen.

Zu den zugelassenen Parteien gehören die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AK-Partei), die Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), die Republikanische Volkspartei (CHP), die IYI-Partei, die Partei der Großen Union (BBP), die Neue Wohlfahrtspartei (Yeniden Refah), die DEM-Partei, die Saadet-Partei und die Demokrat-Partei.

Mit Spannung erwartet werden vor allem die Wahlergebnisse in den drei großen Metropolen Istanbul, Ankara und Izmir.

In Istanbul tritt Murat Kurum (AK-Partei), der als ehemaliger Minister nun zum ersten Mal als Bürgermeister für seine Partei kandidiert, gegen den amtierenden Bürgermeister Ekrem Imamoğlu (CHP) an.

In Ankara sind die Spitzenkandidaten Turgut Altınok (AK-Partei) und Mansur Yavaş (CHP). In Izmir führen Hamza Dağ (AK-Partei) und Cemil Tugay (CHP) das Rennen an.

Über eine Million Erstwähler

Von den 61.441.882 registrierten Wahlberechtigten sind 1.032.610 junge Menschen, die nun als Volljährige landesweit in über 206.000 Wahllokalen zum ersten Mal wählen dürfen. Jeder türkische Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, gilt als wahlberechtigt.

Bei den türkischen Kommunalwahlen werden die Bürgermeister von 81 Provinzen, 973 Bezirken und 390 Gemeinden gewählt. Auch die 50.336 Dorfvorsteher (Muhtars) und weitere Mitglieder der Generalversammlungen der Provinzen und der Gemeinderäte sollen mit den Wahlen bestimmt werden.

Die Verteilung der Wahlbenachrichtigungen begann am 29. Februar und endete am 24. März. Die Wähler müssen ihre Bescheide nicht mit sich führen. Sie können auf der YSK-Website, im E-Government-Portal, in der mobilen YSK-Anwendung zur Wählerbefragung und im YSK-Callcenter unter der Nummer 444 9 975 prüfen, wo sich die Wahlurne befindet, für die sie zur Stimmabgabe eingetragen sind.

Öffnungszeiten der Wahllokale: Unterschied zwischen Ost und West

Aufgrund saisonaler Bedingungen und der Dämmerungszeiten im März hat der YSK die Wahlzeiten in 32 östlichen Provinzen um eine Stunde vorverlegt. Gewählt wird hier zwischen 07.00 Uhr und 16.00 Uhr Ortszeit.

Betroffen sind die Provinzen Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır und Kilis sowie die Justizvollzugsanstalten dieser Provinzen. In allen anderen Provinzen finden die Kommunalwahlen von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr Ortszeit statt.

In den östlichen Provinzen darf mit der Auszählung der Stimmen nicht vor 16.00 Uhr begonnen werden, in den restlichen Provinzen nicht vor 17.00 Uhr. Selbst wenn alle für die Wahlurne aufgeführten Wähler ihre Stimme bereits vor Wahlschluss abgegeben haben, ist es nicht zugelassen, die Wahlurnen vor Ende der Wahlzeit zu öffnen.

In den Gemeinden, die zu den Metropolen gehören, werden die Stimmen für das Amt des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters, der Gemeinderatsmitglieder und des Gemeindevorstehers nacheinander ausgezählt und ausgewertet.

Im Gegensatz dazu werden in den übrigen Provinzen die Stimmen für das Amt des Bürgermeisters, die Mitglieder im Gemeinderat, die Mitglieder im Provinzrat und das Amt des Gemeindevorstehers nacheinander ausgezählt und ausgewertet.

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