Eine vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems angeführte Gruppe hat gegen ein Online-Tracking-Verfahren von Apple Beschwerde im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht. Die Funktion ermögliche es Apple und allen iPhone-Anwendungen, Nutzer ohne deren Zustimmung zu verfolgen und Informationen über ihr Onlineverhalten auszuwerten, teilte die von Schrems gegründete Organisation noyb mit. Die Erkenntnisse werden genutzt, um gezielt Werbung zu schalten. Die Beschwerden, die sich konkret gegen die Idfa (Identifier for Advertisers) genannte Funktion richten und im Auftrag von Verbrauchern erfolgen, sind in Deutschland und Spanien eingelegt worden.
„Wir sind der Meinung, dass dies ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze ist“, sagte noyb-Jurist Stefano Rossetti. Es ist das erste große Verfahren gegen den US-Technologieriesen wegen Verstößen gegen die DSGVO. Beim Thema Datenschutz und dem Umfang mit persönlichen Informationen standen bisher eher US-Konzerne wie Google oder Facebook in der Kritik. Apple, dessen Kassenschlager seit Jahren das iPhone ist, betont stets, Datenschutz zähle zu den „Kernwerten“ und wirbt auch regelmäßig damit.
Nach heftiger Kritik von Facebook: Verbesserter Trackingschutz auf 2021 verschoben
Ursprünglich wollte das Unternehmen im Rahmen seines neuen Betriebssystems iOS 14 seinen Nutzern einen verbesserten Trackingschutz anbieten und vorab deren Zustimmung einholen, bevor die Daten an Werbende weitergegeben werden. Diese Änderung wurde aber - auch nach heftiger Kritik von Facebook aus Sorge vor schrumpfenden Werbeeinnahmen - auf 2021 verschoben.
Rossetti ist der Meinung, dass das Online-Tracking auch nach den Änderungen gegen Datenschutz-Vorgaben verstößt. Er begründet dies damit, dass die anfängliche Speicherung der Idfa-Informationen und deren Nutzung durch Apple weiter ohne Zustimmung erfolgen. Es gehe noyb nicht um hohe Strafen. „Tracking muss die Ausnahme sein, nicht die Regel. Die Idfa sollte nicht nur eingeschränkt, sondern dauerhaft gelöscht werden.“
Nach einer Klage von Schrems hat erst kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) die von der EU und den USA 2016 geschlossene Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt, die es ermöglichte, personenbezogene Daten zur kommerziellen Nutzung in die USA zu übermitteln. Der Österreicher hat auch die Vorgängerregel „Safe Harbour“ 2015 zu Fall gebracht.