Das Bundeskartellamt hat in einer Untersuchung von Programmen für mobile Endgeräte erhebliche Mängel beim Datenschutz festgestellt. In zahlreichen Fällen erhielten die Nutzer von Smartphones oder Pads keine oder nur unzureichende Informationen, wie
die Apps auf ihre persönlichen Daten zugriffen.
Zudem wüssten die Nutzer meist nicht, an wen die Daten gehen, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn. „Es fehlt an deutlichen Hinweisen, und es fehlt an klaren und einfachen Kontrollmöglichkeiten“, sagte er. Das stehe im Widerspruch zu den Wünschen der Verbraucher.
Mundt mahnt transparentere Informationspolitik an
Insbesondere beklagte die Wettbewerbsbehörde, dass bei vielen Apps Informationen fehlten, welche personenbezogenen Daten an Drittunternehmen wie Facebook und Google gehen. Weder die Beschreibungen von Apps in den App-Stores noch die Datenschutzerklärungen der Hersteller gäben dazu hinreichend Aufschluss. Auch sei meist nicht zu erkennen, mit wem die Verbraucher einen Vertrag schließen.
Nutzungsbedingungen, Hilfeseiten und Darstellungen in den App-Stores widersprächen sich mitunter. Dem Wunsch der Verbraucher nach Kontrolle ihrer persönlichen Daten bei den Betriebseinstellungen der Geräte werde „allenfalls ansatzweise“ entsprochen.
Mundt rief Produzenten, App-Stores und Betriebssystem-Betreiber auf, für mehr Rechtskonformität und Verbraucherfreundlichkeit zu sorgen. Klare und deutliche Informationen müssten mit einfachen Einstellungsmöglichkeiten kombiniert werden.
Verbraucher sollen Kontrolle über Datenzugriffe wiedererlangen
Unter anderem sollten Verbraucher Datenzugriffe durch Apps effektiv abstellen und alle
nicht systemrelevanten Apps von ihren Geräten löschen können. Zudem regte Mundt eine Suchfunktion für verbraucherfreundliche Apps etwa ohne Tracker oder Werbung in den App-Stores an.
Das Bundeskartellamt hatte im Oktober 2020 Programme für mobile Geräte für die Betriebssysteme iOS und Android untersucht. Die Behörde hat keine Möglichkeit, etwaige Rechtsverstöße zu ahnden.