Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten haben Verbraucherschützer laut einem Medienbericht einen juristischen Erfolg erzielt. Wie das „Handelsblatt“ am Montag berichtete, entschied das Berliner Landgericht, dass die Sparda-Bank Berlin Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf. Nach Ansicht des Gerichts sei das Verwahrentgelt bei Girokonten „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“.
Mittlerweile eine weit verbreitete Praxis
Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien, argumentierte das Gericht demnach. Die Bank solle das Verwahrentgelt zurückzahlen, berichtete das „Handelsblatt“ weiter.
Wie die Sparda-Bank Berlin berechnen laut dem Vergleichsportal Verivox insgesamt mehr als 400 Geldhäuser Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten - mehr als ein Drittel der untersuchten Kreditinstitute. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Praxis der Banken für unzulässig hält.
vzbv-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte“, sagte er der Zeitung. Der vzbv werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Bank will gegen Entscheidung vorgehen
Die Sparda-Bank Berlin kündigte laut „Handelsblatt“ Berufung gegen die Entscheidung an. „Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen“, hieß es demnach zur Begründung.
In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Leipzig im Juli der Sparkasse Vogtland Recht gegeben. Demnach darf die Sparkasse ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt.