Thüringen will rechtsextreme Mitglieder der AfD entwaffnen
Thüringen will rechtsextreme Waffenbesitzer entwaffnen. Auch Mitglieder der AfD könnten von dem Vorgehen betroffen sein. Im Freistaat hat der Verfassungsschutz die Partei als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft.
Thüringen will rechtsextreme Mitglieder der AfD entwaffnen (DPA)

Thüringen will schärfer gegen rechtsextreme Waffenbesitzer vorgehen. Davon sollen laut „Spiegel“ auch AfD-Mitglieder betroffen sein, die als Sportschützen oder Jäger legal Schusswaffen besitzen. Diese Erlaubnis könnten sie nun verlieren, wie das Magazin am Dienstagabend unter Berufung auf ein Schreiben des Landesinnenministeriums an alle örtlichen Waffenbehörden berichtete. Darin weise das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass gegen die Mitglieder der AfD in Thüringen „grundsätzlich entsprechende Widerrufsverfahren einzuleiten“ seien – sie also entwaffnet werden sollen.

Verfassungsschutz stuft die AfD als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Spiegel“: „Wir halten uns nur an Recht und Gesetz und setzen das Waffengesetz durch.“ Hintergrund des Vorgehens: Thüringen ist bisher das einzige Bundesland, in dem der Verfassungsschutz die AfD als „erwiesen rechtsextremistisch“ und nicht nur als Verdachtsfall einstuft. Landeschef der Partei im Freistaat ist Björn Höcke, Führungsfigur des radikal rechten Lagers der AfD. Seit einer Verschärfung der Gesetze 2020 müssen die Waffenbehörden sowohl bei neuen Anträgen als auch bei regelmäßigen Folgeüberprüfungen von Waffenbesitzern beim Verfassungsschutz anfragen, ob es sich bei den Betroffenen um Extremisten handelt. Die Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen besitzen laut der Paragrafen „in der Regel“ nicht die erforderliche „Zuverlässigkeit“ zum Schießen.

Waffenbehörden müssen Betroffene zur Anhörung laden Das Thüringer Innenministerium verweist dem Bericht zufolge in seinem Schreiben darauf, dass sich aus dieser Gesetzeslage für alle Mitglieder der AfD in Thüringen in der Regel eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergebe. Die Waffenbehörden sollten den Betroffenen daher die Einschätzung des Verfassungsschutzes zu dem AfD-Landesverband vorlegen und sie zur Anhörung vorladen. Ziel und Zweck des Waffengesetzes seien unmissverständlich, so das Ministerium in dem Rundschreiben: „Keine Waffen in den Händen von Extremisten.“

AFP