Die Kommunen sehen sich außerstande, alle beschlossenen Energiesparregeln der Bundesregierung auf deren Einhaltung zu überprüfen. „Ob Türen rund um die Uhr immer geschlossen sind, werden wir nicht kontrollieren können“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. Am Ende komme es immer auf die Vernunft der Menschen an.
Bei der Beleuchtung der Geschäfte sei der Kontrollaufwand dagegen gering und die Überprüfung damit einfacher. Jeder Ordnungsbeamte sehe abends, ob Licht brenne, sagte Landsberg. Der Verbandschef wandte sich zugleich gegen eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung während der Dunkelheit. „Wir wollen keine völlig dunklen Städte.“ Das wollten angeblich die Bürger auch nicht, „weil sie dann Angst haben“ würden. Eine Restbeleuchtung sei auch in der Nacht unverzichtbar. Die Regierungspläne sehen bisher allerdings auch nichts Gegenteiliges vor.
Ab dem 1. September gelten in Deutschland zahlreiche Maßnahmen zum Energiesparen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die entsprechende Verordnung, die unter anderem vorsieht, dass Einzelhändler die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten, Leuchtreklame ab 22.00 Uhr untersagt ist und Denkmäler nicht angestrahlt werden. Am Arbeitsplatz sollen 19 Grad Celcius Raumtemperatur ausreichen, in öffentlichen Gebäuden bleiben die Flure kalt. Weitere Vorschriften sollen am 1. Oktober in Kraft treten.
Städtebund: Energiesparregeln teilweise nicht überprüfbar
25 Aug. 2022
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund zweifelt an der Umsetzbarkeit der beschlossenen Energiesparregeln. Manche Regeln ließen sich nicht rund um die Uhr kontrollieren. Am Ende komme es deshalb immer auf die Vernunft der Menschen an.
DPA
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