Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, kritisiert die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung bei der geplanten Einbürgerungsreform. Das Anknüpfen der Anspruchseinbürgerung an eine Unterhaltssicherung ohne Sozialleistungsbezug stelle für Menschen mit Behinderung, die den Bezug von Leistungen nicht zu vertreten haben, eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des Artikels drei im Grundgesetz dar, heißt es in einer Stellungnahme Dusels für die am Montag geplante Anhörung zur Reform im Innenausschuss des Bundestags. Artikel drei im Grundgesetz verbietet die Benachteiligung Behinderter.
Die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts sieht vor, die Hürden bei der Einbürgerung zu senken, was die Wartezeit auf den deutschen Pass angeht. Gleichzeitig soll der Passus zur Lebensunterhaltssicherung, die grundsätzlich Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, verschärft werden. Bislang wird nur eingebürgert, wer keine Sozialleistungen bezieht „oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat“. Dieser Halbsatz soll gestrichen werden, was nach Dusels Einschätzung „für viele Menschen mit Behinderungen zu einem Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung“ führen werde. Der Behindertenbeauftragte empfiehlt in seiner bereits online veröffentlichten Stellungnahme für die Anhörung, den Halbsatz beizubehalten, auch weil er befürchtet, dass die bisherigen, nach seiner Einschätzung eher willkürlichen Ausnahmen beispielsweise für ältere Gastarbeiter einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden. Alternativ schlägt er vor, einen Passus zu formulieren, der auch behinderten Menschen eine realistische Einbürgerung ermöglicht. Die Anhörung zum Staatsangehörigkeitsrecht findet am Montagnachmittag statt. Dusel wurde von der SPD als Sachverständiger benannt. Die Ampel-Koalition will die Reform der Einbürgerung eigentlich noch in diesem Jahr abschließen.