Islamrat und ZMD kritisieren Bundestagsbeschluss zu ATIB
Islamische Dachverbände kritisieren den Bundestagsbeschluss zur Beobachtung des Moscheeverbands ATIB. Islamrat und ZMD betrachten die Entscheidung als ungerechtfertigt und warnen vor einer Vorverurteilung.
Sitzung im Bundestag, Berlin. (DPA)

Der Islamrat sowie der Zentralrat der Muslime (ZMD) bedauern die Entscheidung des Bundestags, den Moscheeverband ATIB beobachten zu lassen. Beide islamischen Dachverbände veröffentlichten am Freitag Stellungnahmen, in denen sie den Beschluss als politisch motiviert kritisieren.

„Wir bedauern den Beschluss im Bundestag, den Moscheeverband ATIB zu beobachten“ erklärt Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats. „Der dem Beschluss zugrundeliegende Antrag macht deutlich, dass die Entscheidung von der Aneinanderreihung zusammengewürfelter Kampfbegriffe, die einen Verband pauschal unter Generalverdacht stellt, geprägt ist.“

„Schon die Gleichsetzung mit Rechtsextremisten ist eine maßlose Verharmlosung der Gefahr, die von Neonazis in diesem Land ausgeht. Das erkennt man schon daran, dass die AfD in ihrem Antrag bereitwillig in dasselbe Horn bläst“, warnt Kesici. „Dahinter steckt das offensichtliche Kalkül, um von sich und anderen rechtsextremen Gruppen abzulenken. Es ist ein Trauerspiel, dass dieses durchschaubare Schauspiel im Bundestag kein Gegenwind bekommt.“

In der Erklärung des ZMD heißt es: „Wir bedauern sehr, dass in den Verbotsprüfanträgen, insbesondere der Fraktionen der AfD und auch der Linken, unter dem Label ‚Graue Wölfe‘ eine aus unserer Sicht unsachgemäße und unbewiesene Assoziationskette auch zum Moscheeverband ATIB aufgeführt wird.“

Der ZMD kündigte an, dass sich ATIB einer „sachlichen und fairen Diskussion stellen“ werde. ATIB habe inzwischen „eigeninitiativ begonnen, sich diesbezüglich Prüfinstanzen wissenschaftlicher und unabhängiger Art zu stellen, ihre Archive hierzu zu öffnen und wird diesen Weg auch im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Friedens konsequent und vollumfänglich zu Ende führen“.

Der Zentralrat erinnerte, dass für die Moscheen, Mitglieder sowie die vielen Hunderten Ehrenamtler unter dem ATIB-Dach immer noch „die politische und gesellschaftliche Unschuldsvermutung“ gelte. Falle das weg, werde „für Vorverurteilung und Denunziation auf Kosten des gesellschaftlichen Friedens und der Religionsfreiheit Tür und Tor geöffnet.“

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