Wegen Problemen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken im Frühjahr setzt das Bundesgesundheitsministerium Dutzende Anwälte ein. Zeitweise seien rund 50 Rechtsanwälte des Beratungsunternehmens Ernst&Young (EY Law) damit befasst gewesen, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion. Beim Landgericht Bonn seien mit Stand 5. Januar 58 Klagen in der Angelegenheit mit einem Streitwert von insgesamt 142 Millionen Euro anhängig gewesen. Allein für die Anwälte von EY habe das Ministerium im vergangenen Jahr neun Millionen Euro ausgegeben, berichtete der „Spiegel“, der auch zuerst über die Antwort des Gesundheitsministeriums berichtet hatte. Insgesamt habe das Ministerium bislang 30 Millionen Euro für Berater ausgegeben, die bei der Beschaffung von Schutzausrüstung helfen sollten. Für dieses Jahr seien weitere 33 Millionen Euro eingeplant. Die juristischen Probleme um die Beschaffung von Masken stammen aus dem vergangenen Frühjahr. Um möglichst schnell große Mengen von Masken zu kaufen, hatte das Ministerium von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) interessierten Händlern eine Abnahme zum Fixpreis garantiert.
Open-House-Verfahren sei „chaotisch und ungeregelt“ gewesen
Dieses sogenannte Open-House-Verfahren sorgte aber für Ärger: Nach Angaben des Ministeriums vom August stellte sich bei 40 Prozent der Labor-Prüfungen heraus, dass Anbieter mangelhafte Ware angeboten hatten. Umgekehrt beschweren sich Hersteller, das Ministerium zahle nicht für gelieferte Masken.
Das Ministerium verwies in seiner Antwort an die Linksfraktion nun auch darauf, dass Qualitätsmängel bei den Masken insgesamt eher die Ausnahme seien. „Nach derzeitigem Kenntnis- und Prüfungsstand werden über alle Beschaffungswege hinweg bis zum Ende des Jahres 2021 voraussichtlich mehr als 85 Prozent der beschafften Masken verkehrsfähig und damit für den Gesundheitssektor verwendbar sein“, heißt es in der Antwort.
Die Linken-Gesundheitspolitikerin Sylvia Gabelmann, die zu den Autoren der Anfrage zählt, warf Spahn dennoch Versäumnisse vor: Das Open-House-Verfahren sei „chaotisch und ungeregelt“ gewesen und habe zur „Verschleuderung von Steuermitteln“ geführt.